Qualifizierte Vertretung im Medizin- und Arzthaftungsrecht: Prozesserfolg vor Landgericht Münster!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Münster: Tod durch nicht diagnostiziertes Bronchialkarzinom, 35.000,- Euro; LG Münster, Az.: 108 O 57/15

Chronologie

Die zwischenzeitlich verstorbene Patientin litt Anfang 2013 an einem länger anhaltenden Husten. Es wurde ein Röntgenbild des Thorax erhoben, welches ein unklares zentrales Infiltrat im Bereich des rechten Mittelfeldes zeigte. Ein weiterer CT-Befund schloss einen tumorösen Prozess nicht sicher aus. Es folgten röntgenologische Kontrollen, eine therapeutische Maßnahme erfolgte jedoch nicht. Erst nachdem die Beeinträchtigungen anhielten, begab sich die Patientin in eine pneumologische Fachklinik, wo mittels einer CT-Diagnostik ein Bronchialkarzinom festgestellt wurde, das bereits zu Metastasen geführt hatte. Die Patientin verstarb kurze Zeit später.

Verfahren

Bereits vor dem Verfahren war die Gutachterkommission der zuständigen Ärztekammer mit dem Vorfall befasst – sie hatte im Ergebnis eine ärztliche Fehlleistung festgestellt. Dennoch war der Haftpflichtversicherer der Beklagten nicht bereit, in eine Regulierung einzutreten, sodass eine gerichtliche Inanspruchnahme erforderlich war. Nach Abschluss der Beweisaufnahme einigten sich die Parteien auf eine pauschale Regulierungssumme von 35.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Beim Vorliegen eines Befunderhebungsfehlers kehrt sich die Beweislast in einem Arzthaftungsprozess zulasten der Behandlerseite um. Dementsprechend hätte der verklagte Radiologe beweisen müssen, dass der Krankheitsverlauf der verstorbenen Patientin derselbe gewesen wäre, wenn die Karzinomerkrankung frühzeitiger erkannt worden wäre. Einen entsprechenden Beweis kann er natürlich nicht erbringen, sodass der Prozess zugunsten des klagenden Ehemannes der verstorbenen Patientin entschieden wurde, stellt RA Dr. D. C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, heraus.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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