Qualifizierte Vertretung im Medizin- und Arzthaftungsrecht: Prozesserfolg vor Landgericht Stuttgart

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper, LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage sind im Übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Stuttgart: Nervus-Axillaris-Parese nach Schultergelenksoperation, LG Stuttgart, Az.: 15 O 294/16

Chronologie

Die Klägerin befand sich 2015 in der Klinik der Beklagten aufgrund eines Impingement-Syndroms der Schulter rechts. Anlässlich der Schultergelenksoperation kam es zur Schädigung des Nervus Axillaris. Seither leidet die Klägerin unter körperlichen Bewegungsbeeinträchtigungen und Schmerzen und kann auch ihrem Beruf als Fachverkäuferin nicht mehr nachgehen.

Verfahren

Das Landgericht Stuttgart hat bereits ohne Einholung eines fachmedizinischen Gutachtens den Parteien nahegelegt, sich auf eine pauschale Abfindung von rund 10.000,- Euro zu einigen. Insbesondere stellte das Gericht heraus, dass ein angefertigtes MRT offensichtlich Differenzen aufweise. Angesichts der erheblichen Gesundheitsschädigungen konnte sich die Klägerin auf die Höhe dieser Abfindung nicht einlassen, sodass nunmehr ein fachmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben wird.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Nur sehr selten enden Arzthaftungsprozesse ohne Einholung eines fachmedizinischen Sachverständigengutachtens. Das ist in der Regel nur dann der Fall, wenn die Sach- und Rechtslage sehr deutlich ist und das Gericht einen für beide Parteien angemessenen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Angesichts der Erheblichkeit der Gesundheitsschädigung wäre der gerichtlich vorgeschlagene Betrag für die Klägerin deutlich untersetzt, meint die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für Medizinrecht.



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