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quo vadis PROJECT - Gruppe: Fondsanleger haben Fragen...

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Aktuelles

Die aktuelle Lage um die Insolvenzanträge der Tochtergesellschaften PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH sowie PROJECT Immobilien Management GmbH wirft zahlreiche Fragen auf. Dabei geht es insbesondere um die Auswirkungen dieser Anträge auf die Immobilienfonds und die darin investierten Anleger:

In zwei getrennten Verfahren hat das Amtsgericht Nürnberg heute vorläufige Insolvenzverwaltungen über die Unternehmen PROJECT Immobilien Management GmbH und PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH mit Sitz in Nürnberg angeordnet. Die Maßnahmen erfolgten aufgrund entsprechender Anträge.

Die vorläufigen Insolvenzverwaltungen haben das gemeinsame Ziel, die Vermögenswerte der betroffenen Unternehmen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Hierfür wurden vorläufige Insolvenzverwalter ernannt, die die Geschäfte überwachen und sicherstellen, dass Verfügungen nur mit ihrer Zustimmung rechtskräftig sind.

PROJECT Immobilien Management GmbH:Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Volker Böhm bestellt. Er ist befugt, das Vermögen zu sichern, Bankguthaben und Kassenbestände einzuziehen sowie Forderungen und Außenstände auf ein von ihm zu errichtendes Verfahrenskonto zu übertragen und zu verwalten. Drittschuldner sind angehalten, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH:Die vorläufige Insolvenzverwalterin dieser Gesellschaft ist Rechtsanwältin Dr. Elske Fehl-Weileder. Sie hat die Befugnis, das Vermögen zu sichern, Kassenbestände und Bankguthaben einzuziehen, freies Vermögen zu verwerten sowie Forderungen und Außenstände auf ein von ihr einzurichtendes Verfahrens-Konto zu übertragen und zu verwalten. Auch hier gilt, dass Drittschuldner Zahlungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten dürfen.

Beide Insolvenzverwalter sind ermächtigt, Auskünfte von Behörden, Finanzamt, Hauptzollamt, Gerichtsvollziehern und Kreditinstituten einzuholen, um eine fundierte Übersicht über die finanzielle Situation der Unternehmen zu erhalten. Zusätzlich sind die Schuldner angewiesen, bewegliche Gegenstände nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalter herauszugeben.

Update 11.08.2023; dritter Insolvenzantrag:

Die Firma PROJECT Immobilien Projektentwicklungs GmbH hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt. Die Schuldnerin hat ihren Sitz in Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, und wird vertreten durch die Geschäftsführer Wolfgang Bruno Hammer, Maximilian Merkel und Johanna Schmid. Die Schuldnerin ist im Handelsregister beim Amtsgericht Nürnberg unter der Nummer HRB 39279 eingetragen. Die Rechtsanwälte Pöhlmann – Früchtl – Oppermann PartmbB mit Adresse Nordostpark 7 – 9, 90411 Nürnberg, vertreten sie im Verfahren (Aktenzeichen: 1082/23 cho).

Beschluss:

Um das Schuldnervermögen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) vor Veränderungen zu schützen, wird eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Dies geschieht gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO am 11.08.2023 um 13:45 Uhr.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Katharina Franke mit Sitz in Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg. Sie ist unter der Telefonnummer +49(911) 600 79 0, per Telefax unter +49(911) 600 79 10 und via E-Mail unter nbg@schubra.de erreichbar.

Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alternative 2 InsO bedarf es der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin für Verfügungen der Schuldnerin, einschließlich der Einziehung von Außenständen.


Kommentar

Die heutige Schlagzeile und die damit verbundenen Reaktionen haben zweifellos die Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Es ist unbestreitbar, dass die PROJECT - Gruppe über fast zwei Jahrzehnte hinweg als Musterunternehmen in der Branche galt. Angesichts dessen stellt sich nun die berechtigte Frage, wie es zu einer derartigen Entwicklung innerhalb des Unternehmens kommen konnte. Diese Frage bleibt vorerst unbeantwortet, da die genauen Hintergründe im Moment noch unbekannt sind. Verständlicherweise bittet das Unternehmen nun darum, von allzu vielen Nachfragen abzusehen. In den insolventen Tochtergesellschaften kann das Unternehmen offizielle Mitteilungen nur in Absprache mit dem Insolvenzverwalter herausgeben.

Die Insolvenzverwalter werden nun die aktuelle Lage sondieren und sich einen Überblick verschaffen. Es ist wahrscheinlich, dass vorerst keine weiteren Nachrichten veröffentlicht werden, da Insolvenzverwalter oft zurückhaltend sind, wenn es um Informationen geht. In dieser Situation ist es jedoch vorrangig, die anderen Gesellschaften innerhalb der Unternehmensgruppe zu stabilisieren.

Die aktuellen Insolvenzmeldungen haben jedoch zweifellos Auswirkungen, die sich auf das Neugeschäft auswirken. Es ist nahezu unmöglich, angesichts dieser Situation noch Geschäfte, egal mit welcher PROJECT-Gesellschaft, abzuschließen. Es liegt auch in der Verantwortung der Vermittler, auf diese schwierige Lage hinzuweisen, in der es innerhalb der PROJECT Unternehmensgruppe zu Insolvenzen gekommen ist. Angesichts dieser Umstände ist es unwahrscheinlich, dass jemand noch ein Investment tätigen wird.

Diese Entwicklungen könnten für das Unternehmen weitere Schwierigkeiten mit sich bringen. Zudem stellt sich die Frage, wie es mit denjenigen steht, die regelmäßige Einzahlungen in die Gesellschaften tätigen. Dies ist zweifellos eine Frage, die in den kommenden Wochen beantwortet werden muss.

Vermittler, die in der Vergangenheit Produkte von Infinus, P&R und ähnlichen Unternehmen verkauft haben, stehen nun vor der Unsicherheit, ob sie überhaupt noch Investmentprodukte verkaufen können. Solche Vorfälle führen zwangsläufig dazu, dass Vermittler an Reputation bei ihren Kunden verlieren. Diese könnten sich möglicherweise nicht mehr von ihnen beraten lassen oder sogar rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Zwar handelt es sich im Moment noch um Spekulationen, jedoch basieren sie auf realen Entwicklungen in anderen Firmen. In solchen Situationen zieht man häufig Parallelen und überlegt, wie sich ähnliche Situationen entwickeln könnten.

Besonderheiten

Ein Experte auf diesem Gebiet, RA Reime, betont, dass die Insolvenzanträge der genannten Tochtergesellschaften potenziell erhebliche Auswirkungen auf die Anleger haben könnten. Besondere Sorge gilt den Tätigkeitsbereichen dieser Gesellschaften wie Verkauf, Marketing, Vertrieb, Kundenbetreuung sowie Generalplanung, Ausschreibung und Kalkulation, die für die erfolgreiche Verwaltung und Entwicklung der Fonds von entscheidender Bedeutung sind. Investoren könnten sich Gedanken über die Stabilität und den Wert ihrer Investitionen machen, insbesondere wenn die Fonds stark von den Dienstleistungen dieser Tochtergesellschaften abhängig waren.

Nun gibt es einen Hinweis seitens des Unternehmens an den Vertrieb: 

"Aufgrund der aktuellen Ereignisse wird mit sofortiger Wirkung, 09.08.2023, der Vertrieb des PROJECT Metropolen 22 geschlossene Investment GmbH & Co. KG (PM 22 Fonds) durch die PROJECT Vermittlungs GmbH eingestellt und keine Zeichnungsscheine mehr angenommen."

Empfehlung

Gleichzeitig empfiehlt RA Reime, die Situation aufmerksam zu verfolgen und mögliche Entwicklungen genau analysieren zu lassen.

Fragen

Für alle, die Fragen oder Bedenken haben, bietet RA Reime eine kostenfreie Hotline unter der Nummer 

0800 72 73 463 

an. Dies soll den Anlegern die Möglichkeit geben, sich fundierte Informationen zu beschaffen und die richtigen Entscheidungen für ihre Investitionen zu treffen.

Die Anwaltskanzlei Reime bleibt auch weiterhin bestrebt, die Interessen der Anleger zu schützen und ihnen mit ihrem Fachwissen und ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite zu stehen.

Was ist nun zu tun?

Wir prüfen Ihre Dokumente (Kaufbelege, Zeichnungsschein,  Mailkorrespondenz) vor Mandatserteilung kostenfrei!  

Wir benötigen von Ihnen später auch die Daten zur Rechtsschutzversicherung.

REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten betroffene Anleger und haben uns zu den Hintergründen  eine umfassende Expertise für unsere Mandanten / Interessengemeinschaft erarbeitet. Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen

Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrungen in vergleichbaren Fällen, damit ihre Rechte optimal und seriös um- und durchgesetzt werden können.  

Seit nunmehr zwei Jahrzehnten ist die renommierte Anwaltskanzlei Reime ausschließlich im Bereich des Kapitalmarkts tätig und vertritt erfolgreich Anleger in verschiedenen Finanzangelegenheiten. Die Kanzlei hat sich dabei auf eine breite Palette von Fällen spezialisiert, darunter Anleger der Ärztetreuhand-Bauherrenmodelle, der COLUMBUS-Fonds, in den INFINUS Insolvenzen sowie in den Insolvenzen der Deutschen Lichtmiete, UDI, bc connect sowie der wee-Gruppe. Ebenfalls gehören die Insolvenzen größerer Anlagegenossenschaften wie Geno, Vivono und WSW zu ihrem Fachgebiet.

Die Expertise der Anwaltskanzlei Reime erstreckt sich über eine Vielzahl von komplexen Kapitalmarktthemen, in denen sie die Interessen der Anleger mit Engagement und Sachverstand vertritt. Ihr fundiertes Wissen und ihre umfangreiche Erfahrung machen sie zu einem vertrauenswürdigen Partner für alle, die Unterstützung in Finanzfragen benötigen.

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