RA Daniel Sebastian versendet Abmahnungen wegen Filesharing für die Jahre 2013 und 2014

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Die Titel sollen in Filesharing-Netzwerken (Peer-to-Peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin fordert für diese Handlungen einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit bietet RA Daniel Sebastian in der Regel gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages an.

Besonders sind die jetzigen Abmahnungen vor allem, weil die Verstöße – das illegale Filesharing – bereits einige Jahre zurückliegen. RA Sebastian begründet die verspätete Versendung der Abmahnungen damit, dass die Firma 1&1 Internet SE erst am 06.03.2018 Auskunft über die Anschlussinhaber gegeben habe, sodass keine Verjährung eingetreten sei:

RA Sebastian erklärt dies auf seiner Internetseite so:

Aus aktuellem Anlass:

Möglicherweise haben Sie in den letzten Tagen eine Abmahnung erhalten, die sich auf eine Rechtsverletzung im Jahr 2013 oder 2014 bezieht. Die 1&1 Internet SE hat in Bezug auf diese Rechtsverletzungen erst am 06.03.2018 im Rahmen eines Gerichtsverfahrens Auskunft über Ihre Identität erteilt. Die Verjährung beginnt daher erst mit dem Ablauf dieses Jahres zu laufen. Die Ansprüche verjähren somit frühestens am 31.12.2021.

Ein Teil der Ansprüche aus Urheberechtsverletzungen durch die illegale Nutzung von Tauschbörsen kann zudem auch nach 10 Jahren noch geltend gemacht werden (BGH – Urteil vom 12.05.2016 – I ZR 48/15).

Ob diese Angaben zutreffend sind, kann diesseits noch nicht beurteilt werden. Die Entscheidung, auf welche RA Sebastian Bezug nimmt, liegt nicht vor. Sollten die Angaben zutreffend sein, wäre wohl in der Tat noch keine Verjährung eingetreten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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