RAAG-Kanzlei Dikigoros Kairis für Wang Yu wegen Google Fonts – Es bleibt unseriös

  • 3 Minuten Lesezeit

Viele Seitenbetreiber haben in letzter Zeit Post erhalten wegen der angeblich datenschutzwidrigen Nutzung von Google-Fonts.

Nachdem die erste Abmahnwelle von Rechtsanwalt Kilian Lenard abgeebbt war, folgte eine weitere, die bis heute anhält,  von der RAAG-Kanzlei Dikigoros Kairis aus Meerbusch für Herrn Wang Yu.

Aufgrund der Nutzung von Google-Fonts werden nach DSGVO und BGB verschiedene Ansprüche geltend gemacht:

  • Anspruch auf Löschung und Unterlassung
  • Anspruch auf Auskunft über die Datenverarbeitung

Damit jedoch nicht genug, es geht selbstverständlich auch um Geld. Es wird ein Schadenersatz in Höhe von 140,00 Euro geltend gemacht, sowie Abmahnkosten in Höhe von 30,00 Euro zzgl. Auslagen von 20,00 Euro.

Diese Beträge werden einzeln aufgelistet, so dass man den Gesamtbetrag von 190,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer, mithin 226,10 Euro Euro, der gefordert wird, nicht auf dem ersten Blick erkennt.

Es geht in erster Linie um Geld, wird doch eine Vergleichsmöglichkeit angeboten:

„Durch Bezahlung des Schadenersatzes und der Kosten meines Einschreitens innerhalb einer Woche auf das Konto (…) bestätigen Sie gleichzeitig, dass Sie es unterlassen, personenbezogene Daten meiner Mandantschaft ohne Einverständnis mittels Google Fonts zu übermitteln. Bitte fügen Sie als Verwendungszweck (...) an. Damit sind sämtlichen Ansprüche meine Mandantschaft verglichen und meine Mandantschaft verpflichtet sich keine weiteren juristischen Schritte aus dieser Cause gegen Sie einzuleiten.“

Im Endergebnis geht es um eine Summe von 190,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer in Höhe von 36,10 Euro. Beigefügt ist eine Rechnung über 226,10 Euro, wobei sich an dieser Stelle bereits die Frage stellt, weshalb offensichtlich auch für den Schadenersatz in Höhe von 140,00 Euro Mehrwertsteuer mit geltend gemacht wird und zwar in der Rechnung des Rechtsanwaltes.

Wer ist Wang Yu?

Die RAAG-Kanzlei vertritt die Interessen von „Wang Yu“. Die Identität ist unbekannt, da eine Adresse von Wang Yu weder in dem Forderungsschreiben, noch später genannt wird.

Jedenfalls ist in dem anwaltlichen Schreiben an die Seitenbetreiber von „Herrn Wang Yu“ die Rede.

Wir haben in einer Vielzahl von Fällen Betroffene anwaltlich vertreten und die Forderungen zurückgewiesen.

Nunmehr haben wir von der RAAG-Kanzlei mehrere Schreiben erhalten, in denen von Rechtsanwalt Dikigoros Kairis die Rede davon ist, dass er im Namen und im Auftrag von „Frau Wang Yu“ schreibt. Die Adresse bleibt weiterhin unbekannt. Es wird erläutert, dass Herr oder Frau (?) Wang Yu Teil der Interessengemeinschaft Datenschutz- kurz: VIVA-Datenschutz sei. Die VIVA-Datenschutz hätte sich der Verteidigung und Durchsetzung des Datenschutzes auf zivilrechtlichem Weg verschrieben.

Was tun?

In der Regel ist der Vorwurf, nämlich die dynamische Einbindung von Google-Fonts zutreffend. Sie sollten daher als Seitenbetreiber unverzüglich dafür Sorge tragen, dass Google-Fonts ausschließlich auf Ihrem Server abgespeichert wird und nicht von Google-Servern heruntergeladen wird.

Meine Empfehlungen:

  1. Klären Sie zunächst den Sachverhalt.
  2. Lassen Sie sich im Übrigen fachkundig anwaltlich beraten. Leisten Sie ohne anwaltliche Beratung keine Zahlung.

In dem mir vorliegenden Fall stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, die Zahlungsforderung von vornherein anwaltlich zurückweisen zu lassen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) bei Internetrecht-Rostock.de ständig Online-Händler und Webseiten-Betreiber unter anderem zu datenschutzrechtlichen Fragen.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch ein Schreiben erhalten?

Wenn Sie auch ein Schreiben der RAAG Kanzlei Dikigoros Kairis erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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