RAAG Kanzlei Google Fonts und die DSGVO Abmahnung

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RAAG Kanzlei Google Fonts und die DSGVO Abmahnung

RAAG Kanzlei Google Fonts hat sich in letzter Zeit zu einem sehr heißen Thema für Abmahnungen nach der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) entwickelt. In den letzten Monaten hat es ohnehin vermehrt Abmahnungen in diesem Bereich gegeben, mittlerweile mahnt die RAAG Kanzlei Google Fonts im großen Stil ab. In diesem Artikel berichten wir über diese Abmahnungen, wie man Fehler vermeidet und wie man sich gegen solche Abmahnungen zur Wehr setzt.

Warum mahnt RAAG Kanzlei Google Fonts ab?

Die RAAG Kanzlei mahnt Google Fonts ab, da sie Betreiber von Websites ausfindig gemacht hat, die Google Fonts nicht datenschutzkonform eingebunden haben. Bei Google Fonts handelt es sich um ein interaktives Schriftenverzeichnis, welches von Google kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die Schriften können verwendet werden, ohne diese auf den eigenen Server hoch zu laden. Bei einem Besuch der Website werden die Schriften dann von dem Google Server nachgeladen und im Gegenzug findet ein Informationsaustausch mit Google in den USA statt. Nach Ansicht des Abmahnung handelt es sich hierbei um einen Datenschutzverstoß, weswegen die RAAG Kanzlei Google Fonts im großen Stil abgemahnt.

Wie kann eine Abmahnung RAAG Kanzlei Google Fonts verhindert werden?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Google Fonts datenschutzkonform einzubinden. Das kann dadurch erfolgen, dass Google Fonts auf der Website durch lokale Einbindung erfolgt oder eine Einwilligung vor Besuch der Website eingeholt wird. Wichtig ist jedoch, dass die Einwilligung so gestaltet wird, dass noch kein Laden der Schriften erfolgt bevor die Einwilligung erteilt wird. Befolgt man diese Schritte, wird die RAAG Kanzlei Google Fonts nicht abmahnen können.

Wer ist die RAAG Kanzlei?

Die RAAG Kanzlei, die Google Fonts abmahnt, wird betrieben von Dikigoros Nikolaos Kairis. Hierbei handelte sich um einen griechischen Rechtsanwalt, der in Deutschland gemäß § 2 EuRAG praktizieren darf. Die RAAG Kanzlei hat ihren Sitz in Meerbusch bei Düsseldorf und ist und zuvor noch nicht im Datenschutzrecht untergekommen. Dafür dürfte die RAAG Kanzlei wegen Google Fonts nunmehr tausendfache Bekanntschaft bei Betreibern von Webseiten gemacht haben, denen sie eine Abmahnung hat zukommen lassen. Auch wenn seit Jahren bekannt ist, dass die entsprechende Einbindung datenschutzrechtlich problematisch ist, gibt es immer noch sehr viele Seiten, die Google Fonts nicht datenschutzkonform eingebunden haben.

Was verlangt die RAAG Kanzlei wegen Google Fonts?

Geld! Zwar erwähnt man auch Unterlassungs- und Auskunftsansprüche, im Grunde geht es dem Abmahner jedoch einzig um Geld. In dem Schreiben wird ein Schadensersatzbetrag von 140 € geltend gemacht, hinzu kommen sollen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 50 € und Umsatzsteuer, so dass der Adressat der Abmahnung einen Betrag von 226,10 € zahlen soll.

In den neueren Schreiben, die uns vorliegen, hat die RAAG Kanzlei die Summen in der "nachstechenden Liquidation (sic!)" angepasst: jetzt verlangt man eine Geschäftsgebühr von 63,70 € (vorher 30,00 €) und ein Postentgelt von 20,00 € (obwohl gesetzlich nur 12,74 € zulässig wären). Insgeamt werden nun also 239,60 € verlangt.

VIVA Datenschutz erscheint

In den Antwortmails von Dikigoros Kairis ist plötzlich von einer Interessengemeinschaft VIVA Datenschutz die Rede. Diese Interessengemeinschaft ist uns in unserer Beratungspraxis zum Datenschutzrecht jedoch noch nie untergekommen. Es ist also davon auszugehen, dass diese VIVA Datenschutz lediglich vorgeschoben wird, um diese massive Abmahnwelle in irgendeiner Weise zu legitimieren.

Kümmern Sie sich um Ihren Datenschutz!

Die DSGVO hält die Datenschutzbehörden dazu an, Verstöße mit Bußgeldern zu ahnden. Verantwortliche der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sollten sich also darum kümmern, dass diese Verarbeitung Datenschutzkonform geschieht. Hierzu gehören insbesondere eine rechtssichere Datenschutzerklärung auf der Website und der rechtssichere Einsatz von Cookies und vergleichbaren Technologien. Bei der Auslagerung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten an Dritte muss unbedingt sichergestellt werden, dass dies datenschutzkonform geschieht (Auftragsverarbeitung). Unsere Anwältinnen und Anwälte für IT-Recht beraten Sie hierzu.

Jolanta Januszewski taucht auf

Offensichtlich hat die RAAG Kanzlei mit Jolanta Januszewski eine weitere Mandantin gefunden, die massenhaft Google Fonts abmahnt. Über die Abmahnung von Jolanta Januszewski haben wir in einem gesonderten Artikel berichtet:

Abmahnung Jolanta Januszewski durch RAAG Kanzlei wegen Google Fonts

Omar Taha M Salhin lässt durch RAAG Kanzlei abmahnen

Omar Taha M Salhin ist der nächste Abmahner, der sich der Dienste der RAAG Kanzlei bedient. Es gilt das hier im Artikel geschriebene.

Was tun bei einer Abmahnung der RAAG Kanzlei Google Fonts?

Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte zunächst einmal Ruhe bewahren. Es ist nicht ratsam, die Website sofort abzuschalten. Hierdurch kann ein großer Schaden durch Verlust des Rankings bei Google entstehen. Sprechen Sie Ihren Webdesigner diesbezüglich an und bitten Sie darum, das Problem schnellstmöglich zu beheben. Es gibt auch zahlreiche weitere Anbieter, die Google Fonts rechtssicher und datenschutzkonform einbinden können. Den geforderten Schadensersatz sollten Sie unseres Erachtens nicht zahlen. Es gibt hier erhebliche Indizien für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen bei der Abmahnung der RAAG Kanzlei wegen Google Fonts. Als Anwalt für IT-Recht haben wir uns auf das Datenschutzrecht spezialisiert und beraten unsere Mandanten hierzu umfassend. Wenn Sie also ebenfalls eine Abmahnung RAAG Kanzlei Google Fonts erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir beraten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der nachfolgenden Website, dort befindet sich auch ein Kontaktformular, über das Sie Ihre Abmahnung hochladen können:

RAAG Kanzlei Dikigoros Kairis und Wang Yu wegen Google Fonts


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Foto(s): DL

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