Radfahrer haftet mit, wenn er nicht auf dem Radweg fährt

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Ein Radfahrer, der auf der Straße fährt und nicht den ausgeschilderten Radweg nutzt, haftet bei einem Unfall mit, das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor, wie Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden erklärt.

Radfahrer müssen einen eigens ausgeschilderten Radweg auch benutzen. Wer trotzdem auf der Straße fahre, tue dies letztlich auf eigenes Risiko, so die Auffassung des Gerichts (Aktenzeichen: 24 U 34/11). Passiert ein Unfall, haftet der Radfahrer mit.

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadensersatzklage eines Radfahrers nur zur Hälfte statt. Der Kläger war mit seinem Rennrad statt auf dem parallel verlaufenden Radweg auf einer Straße unterwegs, als er auf einer Ölspur ausrutschte. Er verlangte von dem Autofahrer, dessen Wagen die Ölspur hinterlassen hatte, vollen Schadenersatz. Das OLG winkte jedoch ab. Der Kläger hatte Mitschuld an dem Unfall, so die Richter. Wäre er auf dem Radweg gefahren, dann wäre der Unfall nicht passiert.

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