Ready Player One – Waldorf-Frommer-Abmahnung – was tun?

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Forderung der Filmindustrie konsequent verteidigen

Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung im Auftrag von Warner Bros. Entertainment erhalten? Hierin wird behauptet, dass der aktuelle Kinofilm Ready Player One illegal genutzt wurde. Die größte Abmahnkanzlei in Deutschland verlangt daher eine Unterlassung und Schadenersatz sowie Ersatz der Rechtsanwaltskosten.

Viele abgemahnte Verbraucher fragen sich daher:

  • Warum trifft es mich?
  • Soll ich eine Unterlassungserklärung abgeben? 
  • Muss ich wirklich 915,00 € bezahlen?

Es trifft zunächst den Inhaber des Internetanschlusses. Kurz: Dieser hat das Internet bestellt, er wird es ja wohl täglich nutzen, daher wird er den Film „Ready Player One“ auch geschaut haben. Nach der Rechtsprechung gilt der Anschlussinhaber zunächst als Täter des Film Uploads. Wurde der Film von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Inhaber des Anschlusses auch für die hierüber begangene Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.05.2010, I ZR 121/08). Daher erhält der Internet-Anschlussinhaber den Brief von Waldorf Frommer.

Die höchst riskante Unterlassungserklärung sollten Sie nur abgeben, wenn Sie tatsächlich in der Haftung sind. Lassen Sie Ihre Situation von einem erfahrenen Anwalt prüfen. Schnell wird klar, ob Sie eine Unterlassung schulden. Dazu gilt es in allen Fällen, dass die Muster-Erklärung, die der Waldorf-Frommer-Abmahnung beiliegt, abgemildert bzw. modifiziert werden muss. Mithin sind bestimmte Formulierungen im Muster zu Ihrem Nachteil. Folglich muss man diese Formulierungen entschärfen. 

Ob der Abgemahnte tatsächlich 915,00 € oder weniger zahlen muss, hängt davon ab, wer den illegalen Upload von „Ready Player One“ tatsächlich vorgenommen hat. Ob Sie im Ergebnis für den illegalen Upload einstehen müssen, klären wir mit Ihnen sofort am Telefon. Somit haben Sie sofort Klarheit über die weiteren Schritte in Ihrem Abmahnfall. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Verschenken Sie keine Zeit.

Was viele Abgemahnte tun, um sich zu verteidigen: 

  1. Keine Unterschrift
  2. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aus München
  3. Keine voreiligen Geldüberweisungen
  4. Kostenlose Erstberatung mit erfahrenem Anwalt nutzen!
  5. >>> Lesen Sie mehr: www.baumeister-rosing.de/waldorf-frommer-abmahnung/

Wehren Sie sich gegen die Filmindustrie!

Der erste Schock sitzt tief, jedoch kann man in solchen Fällen wirklich helfen. Eine Waldorf-Frommer-Abmahnung ist kein Untergang. Zwar sitzen in München erfahrenen Anwälte. Jedoch gibt es erfahrene Verteidiger wie die Rechtsanwälte von Baumeister Rosing. 

Eine konsequente Verteidigung durch uns lohnt sich in jeden Fall. Sparen Sie in jedem Fall Geld und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung von Baumeister Rosing Rechtsanwälte.

Finden Sie mehr zum Thema Waldorf-Frommer-Abmahnung unter:

https://www.baumeister-rosing.de/waldorf-frommer-abmahnung/



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