Rechnung Mahnung von Premium VFA AG – Best Werbeportal 24 - wegen Google Leistungen erhalten?

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Die Premium VFA AG mit Sitz in Glattpark versucht nach wie vor, mit dem Angebot von Googleleistungen an kostenpflichtige Verträge für ein Best Werbeportal 24 zu gelangen. Hierbei handelt es sich um eine Vertragsaquise, die in den letzten Jahren immer mehr Nachahmer gefunden hat.  Betroffen hiervon sind Gewerbetreibende und Freiberufler, die während der Geschäftszeit unverlanngt angerufen werden, um sodann unter einem Vorwand Daten abzufragen und einen Vertrag über den Eintrag von Unternehmesdaten und angeblicher Google-Leistungen anzutragen. Die Firma Premium VFA AG mit Sitz in der Schweiz bietet laut Angaben in der Rechnung Leistungen wie Google AdWords, Google Ranking und einen OnlineBranchenbucheintrag an. Gegenstand der hier vorgelegten Rechnung ist wahrscheinlich eine angeblich telefonische Beauftragung des Dienstleisters, entsprechende Leistungen für den angerufenen Unternehmer auf dem Portal Best Werbeportal 24 eintragen zu lassen. 

Allgemeine Information:

Wie die meisten Branchenbuchbetreiber unterhält auch diese Firma ein Internetverzeichnis, welches  sich Best Werbeportal 24 nennt. Bei derartigen Portalen geht es hauptsächlich darum, kostenpflichtige Verträge zu generieren. Der Tauglichkeit der Portale, neue Kunden zu gewinnen, ist nach der Erfahrung von Betroffenen eher als gering einzustufen. Es kann daher nicht empfohlen werden, derartige Verträge abzuschließen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch Opfer einer solchen Vertragsaquise geworden sind, können Sie sich hier gerne  per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) melden. Sie können mich auch gerne unter der Nummer 02154/605904 für weitere Informationen anrufen. Durch dieses Telefongespräch entstehen noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge und andere Abofallen kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit und freue mich auf Ihren Anruf.

Schauen Sie sich in diesem Zusammenhang auch folgenden Artikel an. Auch hier geht es um einen telefonischen Auftrag zum Eintrag von Unternehmensdaten in ein Online-Branchenbuch.

Rechnung von AZZ Dienstleistungen – Deutsches Werbeportal wegen kostenpflichtigem Branchenbucheintrag erhalten? 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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