Recht auf kostenfreie Stornierung eines Türkeiurlaubs aufgrund Corona-Situation zugesprochen

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Aktuelle Rechtsprechung zu der Frage, ob Reiseveranstalter Stornokosten in dieser besonderen Konstellation verlangen können.

Das RKI hatte die gesamte Türkei seit 15.06.2020 als Risikogebiet eingestuft. Hingegen hatte das Auswärtige Amt Urlaubs-Hotspots (die Provinzen Aydin, Izmir, Mugla in der Ägäisregion sowie die Provinz Antalya in der Mittelmeerregion) unter der Voraussetzung der strikten Einhaltung des von der Türkischen Regierung verfügten umfassenden Tourismus- und Hygienekonzepts, von der Reisewarnung ausgenommen.

Das Amtsgericht München hat nun geurteilt, dass zum Zeitpunkt der Stornierung in der Türkei ein außergewöhnlicher Umstand i.S.d. § 651h Abs. 3 BGB vorlag, der die Stornokosten in Höhe von 90 % entfallen lässt. Denn vor der Rückreise aus der Türkei hätte verpflichtend ein PCR-Test und im Falle eines positiven Tests eine Quarantäne bzw. ärztliche Behandlung in der Türkei durchgeführt werden müssen. Damit wäre eine Verzögerung der Rückreise notwendig geworden.

Dieser Umstand war zum Zeitpunkt der Reisebuchung Anfang Januar 2020 nicht vorhersehbar. 

Das Amtsgericht München stellte verbraucherfreundlich darauf ab, dass es sich dabei aus der Sicht eines Durchschnittsreisenden um eine erhebliche Beeinträchtigung handelt, weil eine verspätete Rückreise vielfältige Schwierigkeiten nach sich ziehen kann. Insbesondere wird Urlaub üblicherweise nur für den Reiszeitraum beantragt, so dass eine verspätete Rückreise zu erheblichen Problemen mit dem Arbeitgeber des Reisenden führen kann. Darüber hinaus stellt eine Quarantäne in einem fremden Land in einem Hotelzimmer eine große Belastung dar. Ein Durchschnittsreisender wird eher auf eine Reise verzichten, als eine solche Gefahr der Quarantäne in einem fremden Land einzugehen, 

AG München, Urteil vom 08.04.2021, 264 C 18743/20.

Als erfahrene Reiserechtlerin berate und vertrete ich seit 20 Jahren meine Mandanten und unterstütze Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Foto(s): @pia.sebald

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