Recht zu Schweigen, Anordnung der MPU bei hohem Aggressionspotential, Fahrverbot bis zu 6 Monaten

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Rat eines guten Strafverteidigers: Schweigen ist Gold!

Sobald die Polizei oder Staatsanwaltschaft Ihnen einer Straftat vorwirft, haben Sie ein ernstzunehmendes Problem. In solch einer Situation ist die Polizei gewiss nicht mehr Ihr Freund und Helfer. Die Polizei ist von Amts wegen verpflichtet, eine Straftat aufzuklären. Sie sichert nicht nur die Beweise zur Ihrer Entlastung, sondern auch alle belastenden Beweise gegen Sie. Auch wenn Sie sich rechtfertigen wollen, machen Sie ohne einen auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt auf gar keinen Fall Angaben. Sie haben das Recht zu Schweigen. Auf Fragen der Polizei, sogar der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes, müssen Sie nicht antworten. Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Im Strafrecht geht es in erster Linie um die Verteidigung Ihrer grundlegenden Rechte, notfalls um Ihre Freiheit.

Zudem besteht im Falle einer Verurteilung die Gefahr, dass Sie einen Eintrag in Ihrem Führungszeugnis erhalten und als vorbestraft gelten.

Seit der Neuregelung des Fahrverbotes als Nebenstrafe nach § 44 StGB ist zu beachten:

Wenn jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt wird, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Bekanntlich kann ein Fahrverbot zu einer Existenzgefährdung führen.

Anordnung der MPU und Entziehung der Fahrerlaubnis wegen hohen Aggressionspotential

Fällt ein Verkehrsteilnehmer wegen Straftaten mit hohem Aggressionspotential wie schwerer und gefährlicher Körperverletzung, Raub, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung oder Sachbeschädigung im Straßenverkehr auf, so wird die Polizei die Fahrerlaubnisbehörde darüber informieren. Die Fahrerlaubnisbehörde wird dann anordnen, dass Sie sich einer medizinischen-psychologischen Begutachtung (sog. MPU) nach § 46 i.V.m § 11 Abs. 3 Nr. 6 und Nr. 8 der Fahrerlaubnis Verordnung (FeV) unterziehen. Im Rahmen der Begutachtung ist dann zu klären, ob Sie aufgrund der Ihnen vorgeworfenen Straftat künftig auch gegen verkehrsrechtlichen Bestimmungen verstoßen werden.

Fazit

Sie sollten Ihre Verteidigung daher nicht irgendeinem Anwalt überlassen, sondern wenden Sie sich vertrauensvoll an einen auf das Strafrecht und Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt, am besten an den Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht.

Im Strafrecht ist eine schnelle und professionelle Hilfe gefragt, weil es um Untersuchungshaft, Durchsuchung, Gefängnisstrafe, Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, MPU und Fahrverbot geht.

Rechtsanwältin Ahmadi hat sich seit Jahren auf das Strafrecht, Verkehrsrecht, Führerschein, Verkehrsunfall und MPU spezialisiert und zahlreiche Strafverfahren, auch sog. Großverfahren, erfolgreich zum Abschluss gebracht.

Seit Anfang 2008 ist Frau Ahmadi als Rechtsanwältin zugelassen und nahezu ausschließlich im Bereich Strafrecht und Verkehrsrecht tätig. Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi ist Fachanwältin für Verkehrsrecht und hat auch den Fachanwaltslehrgang „Fachanwalt für Strafrecht“ erfolgreich absolviert.

Rechtsanwältin Ahmadi verteidigt Sie engagiert und kompetent im Jugendstrafrecht, Betäubungsmittel, Tötungsdelikte, Körperverletzungsdelikte, Betrug, Diebstahl, Untreue, Wirtschaftsstrafsachen (z. B. GmbH-Geschäftsführerhaftung) etc.

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit der Rechtsanwältin Ahmadi ist Autokauf, Verkehrsunfall und Schadensersatzrecht. Ebenso steht Ihnen Rechtsanwältin Ahmadi engagiert und zuverlässig bei Verkehrsstrafsachen, Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Führerschein, Fahrverbot und MPU zur Verfügung.

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi

Strafverteidigerin & Fachanwältin für Verkehrsrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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