Rechtliche Besonderheiten für Content Creator: Was Sie über YouTube, Instagram, TikTok und Twitch wissen müssen
- 3 Minuten Lesezeit
Content Creator erfreuen sich auf Plattformen wie YouTube, Instagram, TikTok oder Twitch wachsender Beliebtheit und Reichweite. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Plattformen sind komplex und vielfältig. Ob Urheberrecht, Werbung, Datenschutz oder Vertragsrecht – als Creator gibt es zahlreiche Fallstricke, die auch rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen können.

Urheberrecht: Die Nutzung von geschütztem Material
Das Urheberrecht ist eines der zentralen Themen für Content Creatoren. Das Hochladen von Videos, die urheberrechtlich geschütztes Material wie Musik, Bilder oder Filmausschnitte enthalten, kann schnell zu teuren Abmahnungen führen.
Tipps:
Verwenden Sie nur Inhalte, für die Sie die Rechte besitzen oder die unter einer freien Lizenz (z. B. Creative Commons) veröffentlicht wurden. Holen Sie vor der Nutzung von Musik oder Bildern Einwilligungen der Rechteinhaber ein. YouTube bietet mit seiner Audio-Bibliothek lizenzfreie Musik und Soundeffekte an.

Werbung und Kennzeichnungspflichten
Content Creator sind oft Influencer, die für Produkte werben. Doch dabei gelten strenge Kennzeichnungspflichten. Wer Werbung nicht klar als solche kennzeichnet, riskiert Abmahnungen wegen Werbeverstößen. In Deutschland regelt etwas § 5a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) diese Anforderungen. Informieren Sie sich über die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Plattform.
Datenschutz: Verantwortung für personenbezogene Daten
Datenschutz ist insbesondere in der EU durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Sobald Sie personenbezogene Daten sammeln, z. B. durch Gewinnspiele, Newsletter-Anmeldungen oder das Tracking Ihrer Nutzer, tragen Sie Verantwortung für deren Schutz.
Tipps:
- Bieten Sie eine transparente Datenschutzerklärung an, in der Sie die Zwecke der Datenerhebung erläutern.
- Nutzen Sie datenschutzkonforme Tools und verzichten Sie auf nicht notwendige Tracking-Methoden.
- Holen Sie die Einwilligung der Nutzer ein, bevor Sie Daten speichern oder verarbeiten.
Plattformrichtlinien: Spielregeln der Anbieter
Jede Plattform hat eigene Nutzungsbedingungen und Community-Richtlinien. Verstöße gegen diese können dazu führen, dass Ihr Konto gesperrt oder gelöscht wird.
Tipps:
- Lesen und verstehen Sie die Richtlinien der Plattform, auf der Sie aktiv sind.
- Halten Sie sich an die Regeln zu Inhalten, die als anstößig, beleidigend oder gewaltverherrlichend eingestuft werden können.
- Seien Sie besonders vorsichtig bei sensiblen Themen wie Gesundheit.

Steuerrecht: Einnahmen korrekt versteuern
Einnahmen aus Affiliate-Links, Werbung, Spenden oder Abonnements unterliegen der Steuerpflicht. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob Sie dies nebenbei oder hauptberuflich betreiben.
Tipps:
- Dokumentieren Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben sorgfältig.
- Melden Sie ein Gewerbe an, wenn Sie regelmäßig Einnahmen erzielen.
- Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, um keine Fehler zu machen.

Abschließender Rechtstipp:
Die rechtlichen Anforderungen für Content Creatoren sind komplex und von Plattform zu Plattform unterschiedlich. Sie sich daher rechtlich beraten, um auf der sicheren Seite zu sein. Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen dabei helfen, individuelle Risiken zu minimieren und Ihre Rechte effektiv zu schützen. Mit den oben genannten Tipps und einer gezielten Beratung legen Sie die Grundlage für eine erfolgreiche und rechtssichere Karriere auf YouTube, Instagram, TikTok und Co.

Wie können wir helfen?
Die Kanzlei Mutschke ist in Deutschland als eine der führenden Kanzleien im Bereich des Social-Media Rechts tätig. Kontaktieren Sie uns, gerne helfen wir auch Ihnen!
Vielleicht kennen Sie uns auch schon aus dem TV oder aus der Zeitung? Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist eine der bekanntesten deutschen Rechtsanwältinnen und als Rechtsexpertin regelmäßiger Gast in zahlreichen TV Sendungen und Zeitungen/Zeitschriften. Unter anderem ist sie bekannt aus dem ZDF, RTL, ntv, sternTV, Achtung Verbrechen!, WDR, BILD, Handelsblatt und vielen weiteren Formaten.
Auf unseren Social Media-Kanälen geben wir spannende Einblicke in die Rechtswelt und versorgen unsere Zuschauer mit nützlichen Tipps und der aktuellsten Rechtsprechung zu relevanten Themen. Auf YouTube folgen uns mehr als 150.000 Menschen, auf TikTok knapp 140.000.
Artikel teilen: