So startest du als Content Creator durch: Dein Guide zur offiziellen Selbstständigkeit!
- 3 Minuten Lesezeit
Die Social-Media-Welt boomt, und viele Content Creatoren möchten ihre Leidenschaft zum Beruf machen. Doch der Weg in die Selbständigkeit ist nicht nur ein kreativer, sondern auch ein rechtlicher Prozess, der durchdacht sein will. Hier erklären wir Ihnen die notwendigen Schritte, um sich als Content Creator offiziell selbständig zu machen – von den ersten Behördengängen bis zur rechtlichen Absicherung.

Geschäftsidee und Plan konkretisieren
Bevor Sie sich anmelden, sollten Sie Ihre Geschäftsidee präzisieren. Fragen Sie sich: Welche Inhalte möchte ich erstellen? Wer ist meine Zielgruppe? Wie möchte ich Einnahmen generieren (z. B. durch Sponsoring, Werbung oder Produktverkauf)? Ein klarer Businessplan kann nicht nur Ihnen helfen, sondern ist auch nützlich, wenn Sie Unterstützung von Banken oder Investoren benötigen.
Gewerbeanmeldung oder Freiberuflichkeit klären
Die erste rechtliche Entscheidung betrifft Ihren Status:
Freiberuflichkeit: Wenn Ihre Tätigkeit als künstlerisch oder journalistisch eingestuft wird (z. B. als Fotograf oder Texter), können Sie sich eventuell als Freiberufler anmelden. Dies erspart Ihnen die Gewerbesteuer.
Gewerbeanmeldung: Arbeiten Sie gewerblich, z. B. als Influencer oder mit einem Online-Shop, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Dies erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt Ihrer Stadt.
Tipp: Nicht sicher, ob Sie freiberuflich oder gewerblich tätig sind? Eine anwaltliche Beratung kann Ihnen helfen, Fehler bei der Einstufung zu vermeiden.

Finanzamt informieren und Steuernummer beantragen
Sobald Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben oder freiberuflich tätig sind, informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt. Als Freiberufler müssen Sie selbst einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen. Sie erhalten dann eine Steuernummer, die Sie auf Rechnungen angeben müssen.
Wichtige Punkte:
- Klären Sie, ob die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) für Sie infrage kommt, um die Umsatzsteuerpflicht zu vermeiden.
- Führen Sie ein sauberes Rechnungswesen.
Sozialversicherung und Absicherung
Als Selbständiger sind Sie nicht automatisch sozialversichert.
Krankenversicherung: Anmeldung bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse.
Rentenversicherung: Prüfen, ob Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen (z. B. als künstlerisch Tätiger) oder eine private Vorsorge treffen.
Berufshaftpflicht: Eine Absicherung für eventuelle Schadensersatzforderungen kann besonders wichtig, falls Ihre Inhalte rechtliche Probleme verursachen.

Markenschutz und Vertragsrecht beachten
Als Content Creator arbeiten Sie oft mit Marken oder erstellen eigene Logos und Designs. Schützen Sie Ihre Marke, indem Sie diese als nationale oder EU-weite Marke eintragen lassen. Gleichzeitig sollten Sie:
- Verträge mit Kooperationspartnern prüfen und auf klare Regelungen achten.
- Urheberrechte Dritter respektieren, insbesondere bei der Nutzung von Musik, Bildern oder Videos.
Rechtliche Dokumente und Impressum
Eine Webseite oder Social-Media-Seite benötigt ein rechtskonformes Impressum und eine Datenschutzerklärung gemäß DSGVO. Hierzu zählen Angaben wie Ihre Anschrift, Kontaktinformationen und (falls vorhanden) Ihre Umsatzsteuer-ID.

Rechtstipp
Der Weg in die Selbständigkeit bietet viele Chancen, birgt aber auch rechtliche Fallstricke. Ein erfahrener Anwalt kann Sie nicht nur bei der Gewerbeanmeldung, sondern auch bei der Erstellung von Verträgen oder der Absicherung gegen Abmahnungen unterstützen. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um teure Fehler zu vermeiden.
Mit den richtigen rechtlichen Schritten schaffen Sie eine stabile Grundlage für Ihre Karriere als Content Creator – und können sich auf das konzentrieren, was Sie lieben: Kreative Inhalte zu erstellen.

Wie können wir helfen?
Die Kanzlei Mutschke ist in Deutschland als eine der führenden Kanzleien im Bereich des Social-Media Recht tätig. Kontaktieren Sie uns, gerne helfen wir auch Ihnen!
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