Rechtliche Schwierigkeiten beim Fahren ohne Fahrerlaubnis und wie man damit umgeht

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Das Fahren ohne Fahrerlaubnis und auch das Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. In diesem Blogartikel erfahren Sie, was Fahren ohne Fahrerlaubnis bedeutet und wann Sie sich strafbar machen. Zudem erhalten Sie wichtige Informationen darüber, was zu tun ist, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis am Steuer erwischt werden und wie Sie am besten vorgehen, falls Sie einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten. Auch für Halter von Fahrzeugen, denen jetzt vorgeworfen wird, sie hätten jemanden ohne Fahrerlaubnis fahren lassen, bietet der Artikel eine erste Hilfestellung.

1. Was bedeutet Fahren ohne Fahrerlaubnis und wann mache ich mich strafbar?

Wenn man ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, macht man sich strafbar. Dies kann je nach Schwere des Vergehens mit einer Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden. Auch Punkte in Flensburg und ein Entzug der Fahrerlaubnis sind möglich. Doch wann hat man keine Fahrerlaubnis (mehr) und macht sich unter Umständen strafbar? Hier gibt es diverse Konstellationen, zum Beispiel:

  • man hat nie einen Führerschein gemacht, also nie eine Fahrerlaubnis bekommen;

  • man hat eine ausländische Fahrerlaubnis, die in Deutschland nicht anerkannt wird;

  • derzeit läuft ein Fahrverbot aufgrund einer anderen Ordnungswidrigkeit oder Straftat;

  • die Fahrerlaubnis wurde wegen einer anderen Ordnungswidrigkeit oder Straftat entzogen.

Was viele jedoch nicht wissen: nicht nur in den oben genannten Beispielfällen macht man sich strafbar. Man kann sich auch strafbar machen, wenn man jemand anderen fahren lässt, obwohl diese Person keine Fahrerlaubnis hat.

Grundsätzlich sollte man also immer darauf achten, dass man im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und diese auch mitführt, wenn man mit einem Kraftfahrzeug fährt, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Als Halter eines Fahrzeugs sollte man immer sicher gehen, dass der Fahrer des Fahrzeugs auch wirklich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

2. Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt – was nun?

Wenn man ohne Fahrerlaubnis erwischt wird, kann das zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Zunächst einmal ist wichtig zu wissen, dass Fahren ohne Fahrerlaubnis ein Straftatbestand ist und mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Wenn Sie also beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt wurden, sollten Sie sich umgehend an einen Anwalt wenden und sich beraten lassen. Machen Sie keine Angaben zum Sachverhalt, bevor Sie nicht mit einem Anwalt gesprochen haben. Ihr Anwalt kann Ihnen dann helfen, die Situation richtig einzuschätzen und Ihnen sagen, welche Schritte als Nächstes notwendig sind. In der Regel erhalten Sie nach einer solchen Fahrt eine Vorladung zur Polizei oder Staatsanwaltschaft. Hierbei handelt es sich um eine Einladung zur Vernehmung als Beschuldigter. Es empfiehlt sich dringend, hierauf nicht selbstständig zu reagieren, sondern einen Anwalt hinzuzuziehen. Dieser kann prüfen, ob der Tatvorwurf tatsächlich bewiesen werden kann und wie man am besten weiter vorgeht, um den Schaden zu begrenzen. In jedem Fall ist es wichtig, schnell zu handeln und professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die Konsequenzen so gering wie möglich zu halten und für den weiteren Werdegang optimal vorbereitet zu sein. Im Idealfall kann das Verfahren mit anwaltlicher Hilfe bereits in diesem Stadium eingestellt werden.

3. Strafbefehl oder Anklage erhalten? So geht es am besten weiter

Wenn Sie beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt wurden, kann es passieren, dass Sie entweder einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten. Ein Strafbefehl ist eine Art Vereinfachung des Gerichtsverfahrens und bedeutet, dass der Richter bereits im Voraus eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe festgelegt hat. Im Gegensatz dazu geht bei einer Anklage das Verfahren vor Gericht weiter und es müssen Beweise vorgelegt werden. Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Sollten Sie sich für den Einspruch entscheiden, wird das Verfahren vor Gericht weitergeführt. Falls Sie jedoch den Strafbefehl akzeptieren, wird die festgesetzte Strafe rechtskräftig und muss bezahlt werden.

In beiden Fällen empfiehlt es sich, einen Anwalt zurate zu ziehen, damit geprüft werden kann, ob eine Strafbarkeit wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis oder wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis tatsächlich vorliegt.

In einigen Fällen kann mit Hinweis auf die Rechtsprechung eine Verurteilung abgewendet werden.



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