Rechtsanwälte Bosnien und Herzegowina

  • 4 Minuten Lesezeit

Die Advokatur in Bosnien und Herzegowina hat eine einhundertdreißigjährige Tradition – das erste geschriebene Gesetz erließ das österreichisch-ungarische Reich im Jahr 1883. Dieses Datum wird heute als der Anfang der unabhängigen und selbstständigen Advokatur in Bosnien und Herzegowina anerkannt. Mit den „Advokatur-Regeln“, so hieß das Gesetz, wurden ein einmaliges System und die freie Beschäftigung mit der Advokatur begründet.

Das zweite Gesetz wurde 1909 erlassen und damit wurden Anwaltskammern in Sarajevo, Leibach, Split und Dubrovnik gegründet. Mit diesem Gesetz bekam die Advokatur ihre Anwaltskammer, ihre Organe und es existierte auch ein Anwaltsverzeichnis.

1929 wurde das Anwaltsgesetz erlassen, in dem die Lage der Anwälte im Königreich Jugoslawien ausgeglichen wurde. Im selben Jahr hat der Bundesminister der Justiz ein Gesetz erlassen und so wurden neue Anwaltskammern in Jugoslawien gegründet – die schon existierenden und früher gegründeten Anwaltskammern in Sarajevo haben ihre Arbeit fortgesetzt. Jede Person, die die gesetzlichen Bedingungen erfüllte, hatte das Recht, in das Anwaltsverzeichnis eingeschrieben zu werden.

In der Zeit des kommunistischen Regimes Ende 1946 wurde ein neues Gesetz über die Advokatur erlassen, wonach die Advokaturen der Aufsicht des Justizministeriums unterlagen.

1957 erließ man ein neues Gesetz über die Advokatur; die Advokatur wurde ein öffentliches Amt, welches neben der Vertretung der Bürgers auch das Recht beinhaltete, Arbeitsorganisationen und Ämter zu vertreten. Das Gesetz über die Advokatur in Bosnien und Herzegowina wurde 1971 erlassen und es wird auch die Zeitschrift „Advokatur“ gegründet.

Ein Rechtsanwalt verpflichtet sich, alles, was ihm die Mandantschaft anvertraut hat, als Anwaltsgeheimnis zu bewahren, es sei denn, der Rechtsanwalt wird aufgrund einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Zustimmung der Partei von dieser Verpflichtung entbunden. Auch die anderen in einer Rechtsanwaltskanzlei, in einem gemeinsamen Rechtsanwaltsbüro oder in einer Anwaltsgesellschaft angestellten Personen sind zum Schweigen verpflichtet. Rechtsanwälte in der Föderation BiH müssen in einer der regionalen Rechtsanwaltskammern Mitglied sein, je nach Sitz ihrer Anwaltskanzlei. Und hier haben die Regionalen Rechtsanwaltskammern ihren Sitz: Sarajewo, Tuzla, Mostar, Zenica und Bihac. Dadurch erlangen sie auch die Mitgliedschaft in der Föderalen Rechtsanwaltskammer. Die Föderale Rechtsanwaltskammer hat ihren Sitz in Sarajewo.

Die Rechtsanwaltschaft in Bosnien und Herzegowina ist derzeit nicht auf der Bundesebene etabliert. Sie ist auf der Entitätsebene organisiert. Gemäß den Rechtsanwaltschaftsgesetzen in der Föderation Bosnien und Herzegowina ist die Rechtsanwaltschaft eine unabhängige professionelle Tätigkeit, die nach Gesetz organisiert wird und so funktioniert. Die Rechtsanwaltstätigkeit wird als professionelle Tätigkeit von den Rechtsanwälten als Einzelrechtsanwälten ausgeübt. Zum Zweck einer gemeinsamen Ausübung des Berufs können Rechtsanwälte gemeinschaftliche Rechtsanwaltsbüros und eine Rechtsanwaltsgesellschaft gründen. Rechtsanwälte sind verpflichtet, Rechtshilfe gewissenhaft und sachgemäß, verfassungs-, gesetz- und vorschriftsmäßig sowie gemäß dem Statut und den anderen allgemeinen Akten der Föderalen Rechtsanwaltskammer und dem Ethik-Kodex der Rechtsanwälte der Föderation Bosnien und Herzegowina zu leisten.

Ein gesamtheitliches Rechtsanwaltsverzeichnis in der Föderation Bosnien und Herzegowina wird in der Rechtsanwaltskammer der Föderation Bosnien und Herzegowina in Sarajewo geführt, und die regionalen Rechtsanwaltskammern führen ein eigenes Rechtsanwaltsverzeichnis für Rechtsanwälte mit Sitz in ihrer Region.

Der Rechtsanwalt trägt die Verantwortung für alle Handlungen seiner Kanzlei. In den gemeinschaftlichen Rechtsanwaltsbüros tragen alle Rechtsanwälte die Verantwortung für alle Handlungen des Rechtsanwaltsbüros. In den Rechtsanwaltsgesellschaften tragen alle Rechtsanwälte als Mitglieder die Verantwortung für die Handlungen der Rechtsanwaltsgesellschaft. Die Rechtsanwälte sind verpflichtet, bei der Ausübung ihrer Anwaltstätigkeit für die Weiterentwicklung und die Affirmation der Rechtsanwaltschaft als einer selbstständigen und unabhängigen professionellen Tätigkeit Sorge zu tragen. Jeder Rechtsanwalt ist verpflichtet, seine Ehre, Ethik, Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit und seine Fachlichkeit so zu wahren, dass er dadurch auch andere zu solch einem Verhalten bewegt. Das Verhältnis eines Rechtsanwalts zum Gericht und zu weiteren staatlichen Einrichtungen und ihren Vertretern soll Ausdruck von Respekt gegenüber dem Recht, der Rechtskultur und dem Rechtsanwaltsberuf sein.

Der Sitz der Rechtsanwaltskammer der Republik Srpska ist in Banja Luka. Im Art. 131 der Verfassung der Republik Srpska steht: „Die Rechtsanwaltschaft ist eine selbstständige und unabhängige Tätigkeit und Dienstleistung, die Rechtshilfe leistet. Die Organisation und die Ausübung der rechtsanwaltlichen Tätigkeit sind gesetzlich geregelt“. Ferner sind die Rechtsanwälte verpflichtet, Rechtshilfe zu leisten zum Schutz der durch die Verfassung der Republik Srpska und Bosnien und Herzegowina garantierten Grundrechte und Grundfreiheiten sowie zum Schutz der Rechte und Interessen von natürlichen und juristischen Personen, die per Gesetz und anderen Vorschriften geregelt sind. Die Tätigkeiten eines Rechtsanwalts beinhalten: Rechtsberatung, Verfassung von Eingaben, Verfassung von Dokumenten, die in seine Zuständigkeit fallen, Vertretung der Mandantschaft in allen Zivil-, Verwaltungs- und anderen Verfahren und Angelegenheiten gegenüber allen ordentlichen und anderen Gerichten, Staatsorganen, Arbitragen sowie gegenüber anderen juristischen Personen.

Brčko distrikt BiH hat keine eigene Rechtsanwaltskammer, sondern die Rechtsanwälte aus Brčko Distrikt werden Mitglieder in einer der Rechtsanwaltskammern in Bosnien und Herzegowina (Föderation Bosnien und Herzegowina oder Republik Srpska).

Um in Bosnien und Herzegowina als Rechtsanwalt tätig werden zu dürfen, ist ein Jurastudium an einer Landesuniversität nötig. Dabei gibt es auffällige Qualitätsunterschiede zwischen den einzelnen Universitäten, einen guten Ruf hat etwas die Universität Sarajevo. Der angestrebte Abschluss ist das Staatsexamen an das ein Referendariat anschließt. Danach kann eine Mitgliedschaft als sogenannter „law trainee“ in einer der regionalen Anwaltskammern beantragt werden.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Beiträge zum Thema