Rechtskonforme Nutzung von Bildmaterial für Vereine

  • 2 Minuten Lesezeit

Sehr geehrte Ratsuchende,

im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung sind viele Vereine an uns herangetreten, da eine erhebliche Unsicherheit im Umgang mit der Nutzung von Bildmaterial besteht. Dabei ist uns unabhängig von der Datenschutzproblematik aufgefallen, dass das Urheber- und Nutzungsrecht an Bildmaterial von vielen Vereinen leider weniger Beachtung findet, aber ein viel größereres Haftungspotential hat.

Hier ein paar Tipps von uns:

Nutzen Sie Bilder und Videos grundsätzlich nur mit Zustimmung des Urhebers. Falls Sie diesen nicht ausfindig machen können, sollten Sie das Material nicht nutzen.

Kopieren Sie niemals Bilder einfach so aus dem Netz; selbst wenn die Nutzung für ein z.B. lediglich vereinsinternes Printmedium gedacht ist. Sehen die Bilder nach der Arbeit eines Profis aus, wird die Nutzung regelmäßig NICHT kostenlos sein.

Achten Sie immer auf die Nennung des Namens des Urhebers.

Erwerben Sie die Nutzungsrechte nur über seriöse Datenbanken. Achten Sie dabei auf den Umfang der Nutzungsrechte, der Ihnen vertraglich eingeräumt wird. Diesen Umfang dürfen Sie nicht verlassen: Nutzen Sie Material nicht für Bereiche, für die Sie keine Rechte erworben haben. Beachten Sie dabei weiterhin, der Hinweis "lizenfrei" bedeutet nicht "frei von Rechten Dritter".

Beauftragen Sie jemanden, der für Sie Videos oder Bilder erstellt, so halten Sie vertraglich fest, wie und in welchem Umfang Sie die Produkte nutzen dürfen.


Nun kommt der Schlenker zur DSGVO:

Ablichtungen (Fotos etc) dürfen Sie von Personen nur mit deren Zustimmung anfertigen (lassen),
es sei denn, es handelt sich wirklich um ein öffentliches Ereignis. Die Veröffentlichung hängt ebenfalls von der expliziten Einwilligung der abgelichteten Person ab.

Regeln Sie in der Satzung oder im Aufnahmeantrag bei den Mitgliedern die Bildnutzung als Teil der Vertragsvereinbarungen. Sie können auch, aber aufwendiger, eine einmalige Einwilligung für die Bildnutzung mit einer Gültigkeitsdauer für die gesamte Zeit der Mitgliedschaft einholen.


Sollten Sie Fragen haben so stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

0221 252123

michelske@michelske.de

Ihr

Marc Michelske

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

ADAC Vertragsanwalt



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