Rechtsmissbräuchliche EU-Domain
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Eine EU-Domain-Registrierung kann entzogen werden, wenn die Anmeldung rechtsmissbräuchlich und/oder spekulativ gewesen ist. Sonderzeichen wie beispielsweise „&" sollen bei einer Domainregistrierung nicht zu entfernen, jedoch sind sie zu transkribieren, also umzuschreiben. Werden diese Umschreibungsregeln umgangen und die Übertragungsregeln missachtet, so ist die Anmeldung als Domain als bösgläubig einzustufen. Auch wenn die Domains vollständig und ausschließlich aus allgemeinen und üblichen Gattungsbegriffen besteht, ist die als Rechtsmissbrauch einzustufen. (EuGH, Urteil vom 03.06.2010 - Az. C-589/08)
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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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