Rechtsprobleme bei Ableben eines Ehegatten während Trennung und Scheidung:
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Rechtsprobleme bei Ableben eines Ehegatten während Trennung und Scheidung:
Der Fall: Kind 8 Jahre, Wechselmodell, begünst. LV, Erblasser selbständig
I. Materielle Rechtslage
1. Eherecht: § 131 FamFG, Scheidung tritt erst mit rechtskräftiger Scheidung ein.
2. Erbrecht: § 1933 BGB, §§ 2077, 2268, 2279 BGB; Antrag, Zustellung, Scheidungsvoraussetzungen, Zustimmung; Ausländerbeteiligung unterschiedl. Erbstatut, Problem! (Trennung)
Nach § 1933 I BGB ist hier wohl die Situation gegeben, dass die Ehefrau nicht gesetzliche Erbin ihres Ehemannes geworden ist. Damit ist der minderjährige Sohn, als einziges Kind des Erblassers, dessen Alleinerbe gem. §§ 1924 I, 1930 BGB geworden. Als Erbe haftet das Kind gem. §§ 1922, 1967 BGB für die Verbindlichkeiten des Erblassers und die Erbfallschulden.
Bestattung – Totenfürsorge, Kind nächster Angehöriger § 1968 BGB
Lebensversicherung: Bezugsberechtigung
Mietvertrag: Eintritt des Kindes gem. § 563 II BGB außer Erklärung, dass nicht fortsetz binnen 1 Monat; Sonderkündigungsrecht § 564 BGB 1 Monat ab Kenntnis von Nichteintritt, bzw. frühestens Tod mit gesetzl. Frist.
3. Unterhaltsrecht: 1586 b BGB Haftung der Erben des Verpflichteten, beschr. auf kleinen PT; die Erben des Berechtigten können seinen Unterhalt bis zu seinem Tod geltend machen
4. Sorgerecht: § 1680 BGB steht überlebendem Elternteil alleine zu; Verbleibensanordnung § 1682 bei Ziehmutter mögl.; Ergänzungspfleger testamentar. Pfleger.; § 1909 BGB, Vermögensverz. § 1640 BGB für das Kind, wenn Erbe; Beschränkung der Vermögenssorge;
5. Zugewinnausgleich: § 1371 und für Kind aus anderer Beziehung § 1371 Abs. 4 BGB Mittel angemessener Ausbildung
6. Versorgungsausgleich: § 224 VersAusglG erst mit Recgtskraft der Scheidung wirksam; Feststellungsinteresse wg. Witwenrente § 242 a SGB VI
7. Interessenkollision: Mutter – Kind § 1909 BGB Pflegschaft; RA BGH NJW 2012, 3039, anwaltl. Schweigepflicht;
II. Verfahrensrecht
1. Ehesache: automat. Mitteilung FamG Mitteilung § 1640 BGB Errichtung Vermögensverzeichnis, Wertgenze € 15.000; Kostenrechnung Verf.geb.
§ 131 FamFG OLG KA 16 UF 19/16 stirbt ein Ehegatte bevor die Entscheidung in der Ehesache rechtskräftig ist gilt das Verfahren in der Hauptsache als erledigt. Der Tod eines Ehegatten führt zur Erledigung der Hauptsache kraft Gesetzes.
Trotz der Erledigung der Hauptsache bleibt das Verfahren wg. der Kosten rechtshängig; über die Kosten ist von Amts wegen gem. § 113 Abs. 1 FamFG, § 308 Abs. 2 ZPO zu entscheiden;
Wenn anwaltlich vertreten tritt eine Unterbrechung gem. § 113 Abs. 1 FamFG, 246 Abs. 1 ZPO nicht ein; sonst ja.
2. Erbsache: Mitteilung NachlassG § 348 Abs. 3 S. 1 FamFG
3. Unterhaltssache: § 239 ZPO Unterbrechung bis zur Aufnahme d. d. Rechtsnachfolger
4. Kindschaftssache: Ausschlagung bedarf der famger. Genehmigung § 1643 Abs. 2 S.1 BGB; Anerkennung § 1593 des biolog. Vaters;
5. Verfahrenswert: Pflegschaftssache §§ 46 II iVm 42 III FamGKG, Wert des Gegenstandes, mind.
€ 5.000
III. Anwaltliches Vorgehen, Beratung und Gestaltung:
1. Scheidung: Antragstellung, Widerruf gemeinschaftl. Testament/ Aufhebungstestament, Geschiedenentestament
2. Nachlasssache: § 1967 Ausschlagungsfrist, Auskünfte § 33 ErbStG, Zugang zur Wohnung, Nachlassverzeichnis Fristlauf ab Zustellung Eröffnungsniederschrift; Einrede der beschr. Erbenhaftung;
3. Unterhaltsangelegenheit: summarische Prüfung §§ 1569 ff. BGB
4. Sorgerecht: Antrag Prüfung, ob Ergänzungspfleger erforderlich – KG v. 4.3.2010 sagt erforderlich Problem! 1795, 1796 rechtl. Gehör enge oder weite Auslegung
5. Gläubiger:
Krankenvers., Telefonanbieter; Finanzamt, Stadt Gewerbesteuer
Einrede beschr. Erbenhaftung § 1990; Nachlassinsolvenzverfahren §§ 1975, 1980
Inventarerrichtung/ Bestandsverzeichnis, Antrag auf Nachlassinsolvenz.
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