Rechtsschutz - Wann bekommt man die Selbstbeteiligung erstattet ?

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Versicherungsnehmer schließen häufig einen Rechtsschutzvertrag mit Selbstbeteiligung ab, um ihre Versicherungsbeiträge gering zu halten.  Besteht eine Selbstbeteiligung, müssen Sie einen Teil der entstehenden Kosten selbst tragen, wenn Sie die Rechtsschutzleistungen  in Anspruch nehmen. 

Fallbezogen oder Leistungsbezogen ?

Wenn im Vertrag für jede Leistung eine Selbstbeteiligung anfällt, kann es  teuer werden. Besser ist es, wenn der Selbstbehalt lediglich pro Rechtsschutzfall gilt. Übrigens gibt es keine Regelung, wonach die Selbstbeteiligung höchstens einmal im Jahr erhoben wird.

Wann wird die Selbstbeteiligung erstattet ?

 Die vereinbarte Selbstbeteiligung erhalten Sie zurück, wenn Sie im Zilvilrecht oder Verwaltungsrecht einen Prozess gewonnen haben. Im Strafrecht muss ein Freispruch und eine Erstattung der Kosten und Auslagen über die Staatskasse erfolgen. Der Selbstbehalt entfällt übrigens auch bei Teilerfolgen (Mitteilung Deutscher Anwaltverein von 2016). 

Eine Erstattung erfolgt über den Versicherer. bzw. über die Kanzlei, an welche der Selbstbehalt verauslagt wurde.

Erstattung nach Obsiegen bei Quotenvorrecht

Angenommen ein Kläger hat eine Selbstbeteiligung verauslagt und gewinnt den Prozess. Der Gegner muss dann alle Verfahrenskosten einschließlich der Anwaltskosten des Klägers tragen.  Die Rechtsschutzversicherung hatte vom Kläger dessen Anwaltskosten abzüglich der Selbstbeteiligung von übernommen. Nun gehen die Forderungen der Kostenübernahme auf den Versicherer über, allerdings abzüglich der Selbstbeteiligung. Der Kläger kann Sie dem Gegner nun auch noch in Rechnung stellen.

Selbstbeteiligung und vertragsgebundene Anwälte der Rechtsschutzversicherung

Häufig bestehen vertragliche Bindungen von Rechtsschutzversicherungen zu bestimmten Rechtsanwälten. Beispielsweise wird auch häufig eine Hotline direkt zu einem Rechtsanwalt angeboten. Es besteht für die Versicherten zwar keine Pflicht, einen dieser Anwälte zu beauftragen. Häufig ist es aber so, dass den Versicherten die Selbstbeteiligung erlassen wird oder beispielsweise von 300 € auf 150 € reduziert wird. Dennoch besteht eine freie Anwaltswahl. Der Versicherte muss nicht den häufig entfernt ansässigen Anwalt, der ihn an der Hotline berät, beauftragen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit über 20 Jahren im Bereich der Unfallschadensabwicklung, des Fahrerlaubnisrechts, Strafrechts und von Ordnungswidrigkeiten im Verkehr und bei Coronamaßnahnmen spezialisiert. Die Anwaltskanzlei Steffgen ist Vertragsanwaltskanzlei der GTÜ in Augsburg und Stuttgart.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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