Rechtstipp: Anlagebetrug im Krypto-Trading mit TWAOO
- 3 Minuten Lesezeit
1. Sachverhalt und Hintergründe
TWAOO präsentiert sich als angebliche Kryptobörse und positioniert sich durch gefälschte Medienberichte und Fake-Artikel. Trotz hoher Einzahlungen – teilweise in Beträgen zwischen 50.000 und 100.000 EUR – sind Auszahlungen ausbleibend. Statt echter Gewinne werden Scheingeweinne vorgetäuscht, während für vermeintliche Auszahlungen oft zusätzliche Gebühren (z. B. Verifikationsgebühren oder Kosten für einen VIP-Status) verlangt werden. Die BaFin hat am 06.02.2025 eine Warnung zur Webseite www.twaao.com herausgegeben, da TWAOO ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland anbietet. Zudem werden über WhatsApp-Gruppen, teils unter dem Vorwand einer Leitung durch einen „Professor Schneider“, Anleger in die Irre geführt.
2. Rechtliche Einordnung
Fehlende Genehmigung:
Nach den Vorgaben der BaFin darf in Deutschland ausschließlich mit offizieller Genehmigung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie kryptowährungsbezogene Dienstleistungen angeboten werden. Das Fehlen einer solchen Lizenz deutet auf einen illegalen Betrieb hin.Betrugsmasche:
Die Kombination aus gefälschten Nachrichten, unrealistischen Gewinnversprechen und der einseitigen Abwicklung (nur Einzahlungen, keine Auszahlungen) spricht eindeutig für einen systematischen Betrug. Anleger werden durch vorgetäuschte Gewinne in die Irre geführt und um ihr Geld gebracht.
3. Empfohlene Maßnahmen
KEINE weiteren Einzahlungen:
Zahlen Sie unter keinen Umständen weiteres Geld ein. Alle bisherigen und zukünftigen Einzahlungen gefährden Ihr Vermögen.Sofortige rechtliche Beratung:
Wenden Sie sich umgehend an einen auf Kapitalmarktrecht und Strafrecht spezialisierten Anwalt, um die rechtlichen Schritte einzuleiten und Ihre Ansprüche geltend zu machen.Anzeige erstatten:
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Dokumentieren Sie alle Transaktionen, Kommunikation (z. B. aus WhatsApp-Gruppen) und Werbematerialien, die den Betrug belegen können.Kostenfreie Ersteinschätzung und Deckungsanfrage:
Nutzen Sie unser kostenfreies Angebot zur Ersteinschätzung. Wir prüfen zivil- und strafrechtlich Ihr Vorgehen gegen die Täter und sorgen dafür, dass Ihre Rechtsschutzversicherung eintritt.
4. FAQ – Häufig gestellte Fragen
Q1: Was ist TWAOO?
A: TWAOO gibt sich als Kryptobörse aus, die jedoch ohne offizielle BaFin-Genehmigung Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland anbietet und dabei betrügerische Methoden anwendet.
Q2: Welche Warnungen gibt es zu TWAOO?
A: Die BaFin hat am 06.02.2025 eine Warnung bezüglich der Webseite www.twaao.com herausgegeben, da TWAOO ohne erforderliche Erlaubnis agiert.
Q3: Wie werden Anleger getäuscht?
A: Anleger werden durch gefälschte Medienberichte, manipulierte WhatsApp-Gruppen (oft angeblich geleitet von einem „Professor Schneider“) und unrealistische Gewinnversprechen in die Irre geführt. Es erfolgen ausschließlich Einzahlungen, während Auszahlungen systematisch verweigert werden.
Q4: Was soll ich tun, wenn ich bereits Geld eingezahlt habe?
A: Suchen Sie umgehend anwaltliche Beratung und erstatten Sie Anzeige. Nutzen Sie zusätzlich unsere kostenfreie Ersteinschätzung und Deckungsanfrage, um zivil- und strafrechtliche Schritte gegen die Täter einzuleiten.
Q5: Wie kann ich mich vor solchen Betrugsmaschen schützen?
A: Prüfen Sie vor jeder Investition, ob der Anbieter eine offizielle BaFin-Genehmigung besitzt. Informieren Sie sich über unabhängige Bewertungen und vertrauenswürdige Quellen und holen Sie im Zweifelsfall rechtlichen Rat ein.
5. Fazit
TWAOO operiert betrügerisch und führt zu erheblichen finanziellen Verlusten. Anleger sollten dringend davon absehen, weitere Einzahlungen vorzunehmen, und umgehend rechtliche Schritte einleiten. Nutzen Sie die kostenfreie Ersteinschätzung und Deckungsanfrage, um Ihre Ansprüche zivil- und strafrechtlich prüfen zu lassen und Ihre Rechtsschutzversicherung zu aktivieren.
Hinweis: Dieser Rechtstipp stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Bei konkretem Schadensfall sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.
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