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Rechtstipp: Grenzen der Nachforschungspflicht bei notariellem Nachlassverzeichnis

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Wenn Sie als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter mit der Vollständigkeit eines notariellen Nachlassverzeichnisses nicht zufrieden sind, sollten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, innerhalb derer ein Notar Ermittlungen anstellen muss. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 07.03.2024 - I ZB 40/23) klargestellt, dass Notare nicht unbegrenzt verpflichtet sind, Nachforschungen anzustellen, um weiteres Nachlassvermögen zu identifizieren. Zwei Schwestern, deren Mutter vorverstorben war, verlangten von ihrer Tante, der Alleinerbin ihrer Großmutter, ihren Pflichtteil und forderten im Rahmen einer Stufenklage zunächst Auskunft durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses. Nach Vorlage des Testaments stritten sich die Beteiligten über die Vollständigkeit des notariellen Verzeichnisses. Insbesondere seien noch Ermittlungen über weitere Konten notwendig gewesen. Der BGH entschied, dass das vorgelegte Nachlassverzeichnis ausreichend war.

Wesentliche Punkte der BGH-Entscheidung:

  1. Konkrete Anhaltspunkte erforderlich: Ein Notar muss nur dann weitere Ermittlungen durchführen, wenn konkrete Anhaltspunkte für weiteres Vermögen vorliegen. Ohne solche Hinweise ist der Notar nicht verpflichtet, in alle denkbaren Richtungen zu recherchieren.

  2. Pflichtgemäßes Ermessen des Notars: Der Notar hat ein pflichtgemäßes Ermessen darüber, welche Nachforschungen notwendig sind. Dies beurteilt sich danach, was ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten würde.

  3. Begrenzte Ermittlungspflicht: Der BGH hat betont, dass die bloße Möglichkeit, dass weitere Vermögenswerte existieren könnten (wie z.B. mehrere Bankkonten), nicht ausreicht, um eine weitergehende Ermittlungspflicht des Notars auszulösen.

  4. Keine automatisierte Kontenabfrage durch Notare: Die automatisierte Kontenabfrage, die Gerichtsvollziehern bei der Vollstreckung von Geldforderungen gestattet ist, steht Notaren nicht zur Verfügung. Diese Befugnis hat der Gesetzgeber dem Notar nicht eingeräumt.

Praktische Tipps für Erben und Pflichtteilsberechtigte:

  • Vorhandene Unterlagen prüfen: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Informationen und Dokumente dem Notar zur Verfügung gestellt werden, um ein möglichst vollständiges Nachlassverzeichnis zu ermöglichen.
  • Konkrete Hinweise liefern: Wenn Sie vermuten, dass weitere Vermögenswerte existieren, versuchen Sie, konkrete Belege oder Hinweise zu präsentieren, die eine weitergehende Ermittlung rechtfertigen könnten.
  • Rechtliche Beratung einholen: In komplexen Erbfällen kann die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll sein, um Ihre Rechte effektiv zu wahren und durchzusetzen.

Diese Entscheidung des BGH verdeutlicht die Grenzen der Nachforschungspflichten von Notaren und hilft Ihnen, Ihre Erwartungen entsprechend anzupassen.

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