Rechtstipp – Vergleich mit Volkswagen in Rahmen Musterfeststellungsklage oder doch Rückabwicklung?

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Die Volkswagen AG und die Verbraucherzentrale (vzbv) standen im Dieselskandal zunächst kurz vor einem Vergleich über 830 Millionen Euro, welcher am 14.02.2020 aufgrund der Honorarforderungen der Volkswagen-Anwälte scheiterte. 

Nunmehr haben sich VW und die Verbraucherzentrale am 28.02.2020 auf eine Einigung zur Entschädigung verständigt, wobei VW jetzt die Kosten der Anwaltsberatung in Höhe von bis zu 190 Euro netto bezüglich einer Vergleichsberatung bei dessen Annahme übernimmt. 

Wie sieht der erzielte Vergleich konkret aus?

Unter Vorbehalt der Einschätzung des Oberlandesgerichts Braunschweig des Vergleichs als angemessen, verpflichtet sich VW zur Zahlung von insgesamt 830 Millionen Euro als Entschädigung an die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage. 

Dabei bietet VW eine Einmalzahlung je nach Fahrzeugmodell und -alter zwischen 1.350 Euro und 6.257 Euro an. Dies entspricht im Durchschnittswert ca. 15 % des ursprünglichen Fahrzeugkaufpreises. 

Ob sich der Vergleich auch für Sie lohnt, hängt davon ab, in welchem Zustand sich Ihr Fahrzeug befindet, insbesondere welche Laufleistung und Ausstattung, es aufweist, sowie die Höhe des ursprünglichen Kaufpreises.

Endet das Musterfeststellungsverfahren tatsächlich durch diesen Vergleich, wird eine Einzelklage für den annehmenden Teilnehmer entbehrlich. 

Bevor Sie jedoch nun vorschnell einem Vergleich zustimmen, sollten Sie sich zuvor dringend rechtlichen Rat einholen, denn es besteht die Möglichkeit im Wege einer Geltendmachung von Schadensersatz auf dem Wege der Individualklage eine gegebenenfalls höhere Entschädigung zu erhalten. 

Wer das Vergleichsangebot von VW nicht annehmen will, kann bis mindestens Oktober 2020 von der Musterfeststellungsklage Abstand nehmen und Individualklage erheben. 

Dafür ist Ihrerseits keine Austragung aus dem Klageregister notwendig, da die Verbraucherzentrale die Klage nach der Angemessenheitsprüfung durch das erkennende Gericht zurücknehmen wird. 

Gerne prüfen wir für Sie die Rentabilität des Vergleichsangebots sowie Ihre individuellen Schadensersatzansprüche gegen VW und vertreten Sie bundesweit zur Geltendmachung Ihrer Rechte. 

Nutzen Sie gerne unsere kostenlose telefonische Erstberatung. Im Wege der Individualklage haben wir in ähnlich gelagerten Fällen gegen die Volkswagen AG für unsere Mandantschaft bereits in großer Zahl gerichtliche Erfolge erzielt. 

Sprechen Sie uns an!



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