Sollte der Vergleich aus der Musterfeststellungsklage mit der Volkswagen AG angenommen werden?

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Die Volkswagen AG hat im Rahmen der Musterfeststellungsklage mit den Klägervertretern grundsätzlich einen Vergleich ausgehandelt.

Dieser sieht Zahlungen zwischen Euro 1.350,00 und Euro 6.257,00 vor. Grundsätzlich verbleiben die manipulierten Dieselfahrzeuge bei den Verbrauchern. Bis zum 20. April ist es möglich, diesem Vergleich beizutreten.

Für die Verbraucher ist es schwer nachzuvollziehen, ob das Angebot angemessen ist. Wir vertreten unzählige Geschädigte vor den deutschen Gerichten in Einzelklagen. Die Angebote, die die Volkswagen AG in diesen Verfahren macht, liegen in der Regel deutlich unter dem, was in einem Klageverfahren am Ende als Ergebnis herauskommen würde.

In einem Verfahren, das nun vor dem Oberlandesgericht Hamburg anhängig ist, hatte das Landgericht Hamburg die Volkswagen AG zu einer Zahlung von rund Euro 30.000 verurteilt. Selbst gegen dieses Urteil sind wir, wie die Volkswagen AG auch, in Berufung gegangen.

Sofern die Berufung vollumfänglich erfolgreich ist, würden weitere rund Euro 26.000 – also insgesamt rund Euro 56.000 – zu zahlen sein. Dies ergibt sich daraus, dass bei der Nichtanrechnung von Nutzungsersatz der Kaufpreis insgesamt zurückzuzahlen ist. Diese Frage ist in der Rechtsprechung im Moment noch nicht abschließend geklärt.

Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Hinweisbeschluss vom 13. Januar 2020 (15 U 190/19) mitgeteilt, dass ab dem Zeitpunkt, ab dem der Pkw der Volkswagen AG angeboten wurde, kein Nutzungsersatz mehr abzuziehen sein dürfte. In unserem Beispielsfall hatten wir für den Mandanten dieses Angebot bereits im Oktober 2018 unterbreitet. Ab diesem Zeitpunkt sind also keine weiteren gefahrenen Kilometer beim Schaden mehr anzurechnen.

Ohne zu wissen, wie hoch der tatsächliche Anspruch ist, sollte der Vergleich mit der Volkswagen AG daher nicht angenommen werden.

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Angebot aus der Musterfeststellungsklage im Rahmen einer kostenlosen schriftlichen erst Einschätzung. Bitte nehmen Sie bei Interesse per Mail oder per Formular auf unserer Webseite Kontakt oder über direkt über anwalt.de Kontakt mit uns auf.

Bitte bleiben Sie gesund!


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