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Rechtswidrige Bewertungen konsequent und nachhaltig entfernen

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Ungerechtfertigte Bewertungen verzerren die Außendarstellung Ihres Unternehmens und können zu Umsatzeinbußen führen. Wie Sie in besonders schweren Fällen am Besten vorgehen, erfahren Sie hier.

Eine gute Darstellung Ihres Unternehmens im Internet ist unerlässlich für die Neukundengewinnung sowie den Erhalt der Stammkunden. Leider kommt es immer wieder vor, dass negative Bewertungen, welche jeglicher Grundlage entbehren, den guten Ruf beschädigen. Ihre Reputation lässt sich jedoch in fast allen Fällen wiederherstellen.

Vorgehen gegen hartnäckige Bewerter

Oftmals lassen sich rechtswidrige Bewertungen zügig entfernen, indem das jeweilige Bewertungsportal zur Löschung der Bewertung aufgefordert wird. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen schwerere Geschütze aufgefahren werden müssen.

Wenn der Bewerter beispielsweise – was in Ausnahmefällen vorkommt – mehrfach ungerechtfertigte Rezensionen abgibt oder seine Äußerungen besonders rufschädigend sind und ihm daher unmissverständlich klargemacht werden soll, dass dieses Verhalten nicht akzeptiert wird, ist der Weg über das Bewertungsportal nicht der Optimale.

In diesen Fällen ist es oft besser, wenn der Bewerter direkt angeschrieben wird. Dadurch merkt er, dass seine Beleidigungen und unwahren Tatsachenbehauptungen nicht hingenommen werden und konsequent dagegen vorgegangen wird. Auf diese Weise kann ihm nachdrücklich klargemacht werden, inwiefern seine Bewertung rechtswidrig ist, dass er sich ggfs. schadensersatzpflichtig gemacht hat und dass sein Handeln nicht folgenlos bleibt.

Dulden Sie keine rufschädigenden Verleumdungen!

Sofern Sie von einer Person mehrfach rechtswidrig bewertet wurden oder der Inhalt der Bewertung unter die Gürtellinie geht, sollten Sie entschlossen dagegen vorgehen.

Wir zeigen dem Bewerter unmissverständlich auf, weshalb seine Bewertung nicht mehr von dem Recht auf freie Meinungsäußerung umfasst ist und fordern ihn auf die rechtswidrigen Äußerungen zu entfernen.

Um zu vermeiden, dass der Bewerter einfach erneut Unwahrheiten verbreitet, fordern wir ihn zudem auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben, in welcher er sich dazu verpflichtet zukünftig keine weiteren ungerechtfertigten Bewertungen abzugeben. Sofern er dagegen verstößt, wird eine Strafe – oftmals in fünfstelliger Höhe – fällig.

Auf diesem Wege sorgen wir also nachhaltig dafür, dass Ihr guter Rufe zukünftig nicht mehr durch dieselbe Person beschädigt wird.

Gerne besprechen wir mit Ihnen, welcher Vorgehensweise in Ihrem Fall die Beste ist, um illegale und rufschädigende Bewertungen schnell und dauerhaft loszuwerden und so den Erfolg Ihres Unternehmens zu erhalten.

Vereinbaren Sie dafür einfach einen Termin für eine kostenlose Erstberatung bei uns. Wir freuen uns auf Sie!

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