Reform der Grundsteuer – Abgabe der Feststellungserklärung durch Fachanwalt für Steuerrecht

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Die neue Grundsteuer kommt zwar erst zum 1. Januar 2025 zum Tragen. Für die Neuberechnung Mitwirkung der Grundstückseigentümer jedoch jetzt schon notwendig. Viele von ihnen werden in den vergangenen Tagen bereits entsprechende Post erhalten haben. Sie werden aufgefordert, ihrem Finanzamt eine sog. Feststellungserklärung zu übermitteln. Die Erklärungen können ab dem 01.07.2022 und bis zum 31.10. 2022 abgegeben werden. 

Anlass für die Reform der Grundsteuer ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Das BVerfG erklärte, dass die bisherige Einheitsbewertung bei der Grundsteuer zu einer massiven Ungleichbehandlung der Immobilienbesitzer führe und daher verfassungswidrig sei (BverfG Urteil vom 10.04.2018 – 1 BvL 11/14). In den westdeutschen Bundesländern wurden die Grundstückswerte zuletzt 1964 angepasst, in den ostdeutschen Bundesländern ist es noch länger her. Hier gab es die letzte Anpassung 1935. Diese veralteten Bewertungsgrundlagen können dazu führen, dass Grundstücksbesitzer Steuern zahlen, die vom tatsächliche Wert der Immobilie stark abweichen.

Bemessungsgrundlagen für Grundsteuer müssen neu ermittelt werden

Um dies zu korrigieren, muss der Gesetzgeber zum 01.01.2025 eine Reform der Grundsteuer umgesetzt haben. Daher sind für rund 36 Millionen Immobilien in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer zu ermitteln. Immobilieneigentümer müssen darum bis zum 31.10.2022 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abgeben.

Dabei soll an der grundsätzlichen Struktur der Grundsteuer festgehalten werden. Aus den drei Faktoren Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz ergibt sich die GrundsteuerWährend die Steuermesszahl gesetzlich und der Hebesatz von der Stadt bzw. Gemeinde festgelegt wird, ermittelt das Finanzamt anhand der zu übermittelnden Feststellungserklärung den Grundsteuerwert.

Die Mehrzahl der Bundesländer nutzt das sog. Bundesmodell zur Festsetzung der Grundsteuer. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachen und Hamburg weichen davon ab und verwenden ein eigenes Grundsteuermodell. Das Saarland und Sachsen weichen nur bei der Höhe der Steuermesszahlen vom Bundesmodell ab.

Angaben zu Grundstück und Gebäude

Bei Wohngrundstücken werden die Eigentümer u.a. aufgefordert, Angabe zu Lage und Fläche des Grundstücks zu machen, zur Wohnfläche, zum Baujahr des Gebäudes, zur Gebäudeart und zum Bodenrichtwert. Stichtag für die Angaben ist der 01.01.2022. Die Feststellungserklärungen sollen über die Steuer-Onlineplattform Elster abgegeben werden.

Das Finanzamt errechnet anhand der übermittelten Daten den Grundsteuerwert und ermittelt auch den Grundsteuermessbetrag. Die Stadt oder Gemeinde multipliziert den Grundsteuermessbetrag dann mit dem Hebesatz der Kommune, und daraus ergibt sich dann die Höhe der neuen Grundsteuer, die ab 2025 zu zahlen ist.

Die Grundsteuerreform soll für die Städte und Gemeinden unterm Strich aufkommensneutral verlaufen. „Bei den Steuerzahlern wird es aber Gewinner und Verlierer geben. Einige werden tiefer ins Portemonnaie greifen müssen, andere werden entlastet. Damit Sie auf der interessanten Seite stehen müssen die Stellschrauben richtig eingestellt werden“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Steuerrecht aus Stuttgart. Bei diesem Kraftakt steht Fachanwalt für Steuerrecht Michael Staudenmayer gerne zur Verfügung, und unterstützt Sie bei der fachgerechten Erstellung und bei der Übermittlung der Grundsteuererklärung.

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