Reform des Lobbyregisters – anders aber auch besser?

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Seit fast zwei Jahren gibt es das Lobbyregister, das für mehr Transparenz über Kontakte zwischen Politikern und Interessenvertretern sorgen soll.

Der Bundestag hat nun eine Reform beschlossen und dabei die Auskunftspflichten von Interessensvertretern ausgeweitet und verschärft.

Dabei muss der Gegenstand der Einflussnahme auf Gesetze und Verordnungen deutlicher werden – so sollen auch Inhalte, sprich Kernpunkte zu Forderungen eintragungspflichtig werden – außerdem sollen die eingesetzten Finanzmittel von Lobbyisten und deren Auftraggeber transparent gemacht werden.

Kontakte zu Ministerien ab Referentenebene sollen eintragungspflichtig sein. Lobbyisten müssen nun auch angeben, wenn sie nicht die Interessen ihres eigentlichen Auftraggebers vertreten, sondern die von Seiten Dritter. Außerdem müssen Mandats- und Amtsträger, wenn sie ins Lager der Lobbyisten wechseln, ihre Ämter und Mandate offenbaren.

Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Die Reform muss noch vom Bundesrat bestätigt werden.

Die Kritik aus der Union dazu ließ nicht lange auf sich warten. Danach führe der Vorstoß vor allem zu mehr Intransparenz und mehr Bürokratie.

Auch Unternehmen und Verbände kritisieren bereits seit der Einführung den hohen zeitlichen Aufwand, der sich schon aus den aktuellen Anforderungen ergebe. Dies gilt vor allem deshalb, weil Daten über die eigene Organisation nicht nur im Bundestags-Register, sondern auch im EU-Transparenzregister sowie in Lobby- bzw. Transparenzregister einzelner Bundesländer einzutragen und zu pflegen sind. Dabei sind die eintragungspflichtigen Inhalte, die Bedienungen und der Turnus der Aktualisierungen nicht einheitlich. Nicht nur, aber vor allem für kleinere Organisationen stellt dies eine enorme Belastung, häufig verbunden mit zusätzlichem Personalbedarf dar.

Es bleibt also abzuwarten, ob die Verschärfung des Lobbyregisters vor diesem Hintergrund dem gesetzten Ziel - die Schaffung von mehr Transparenz über die Einflussnahme im Rahmen von politischen Entscheidungsprozessen – tatsächlich gerecht wird.   

Bei Fragen zum Lobbyregister kontaktieren Sie mich gerne!    

    

Foto(s): @pixabay


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