Reform des Verkehrszentralregisters in Flensburg

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Das Bundesverkehrsministerium hat einen Entwurf für die Reform des Flensburger Punktsystems vorgestellt. Das neue Fahreignungsregister soll durch eine grundlegende Überarbeitung einfacher und übersichtlicher werden.

Die auffälligste Neuerung ist die Umstellung von bisher 18 Punkten auf 8 Punkte, bei denen der Führerschein entzogen wird. Weiterhin erfolgt eine Umstellung auf zwei Punkte-Kategorien. Statt einer Einordnung in das bisherige breit differenzierte System von 1 bis 7 Punkten soll nun unterteilt werden in 1 oder 2 Punkte für schwere bis sehr schwere Verstöße. Grob sieht die Regelung vor, dass alle Verstöße, die bisher mit einem oder zwei Punkten geahndet wurden, nun unter die 1-Punkt-Kategorie und alle anderen Verstöße unter die 2 Punkte-Kategorie fallen.

Eine weitere, wesentliche Änderung ergibt sich auch für die Verjährungsfristen der Punkte. Bisher galt die Rechtslage, dass die Tilgungsfrist „alter Punkte" verlängert wurde, wenn ein neuer Verkehrsverstoß hinzukam. Nun sollen die Punkte unabhängig voneinander verjähren. Jedoch sollen die Verjährungsfristen besonders für Straftaten enorm angehoben werden, bei Nötigung (Drängeln ) beispielsweise von fünf auf zehn Jahre. Die Möglichkeit des Abbaus von gesammelten Punkten durch die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren soll nach der Neuregelung komplett wegfallen. Im derzeitigen System ist dies jedoch noch möglich - Autofahrer haben einmal in fünf Jahren die Chance, die Punkte durch ein freiwilliges Aufbauseminar abzubauen. Die Reform wird von vielen Seiten kritisiert. Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltsverein betont, dass die Verkürzung der Grenze auf acht Punkte zu deutlich mehr Fahrerlaubnisentziehungen führen wird und bedauert den Entfall der Punktelöschung durch freiwillige Maßnahmen.

Unabdingbare Folge der Erneuerung des Punktesystems sei dann ein „Kampf um jeden Punkt" vor Gericht, weil der Führerscheinverlust nun deutlich schneller drohe und die Bürger dringend auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen seien. Umstritten ist, ob die Punktereform tatsächlich einen Beitrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit leistet. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) beurteilt das System als unfair - es sei schließlich ein Unterschied, ob ein Kraftfahrer innerorts 80 km/h fährt, oder 150 km/h. Nach dem neuen Punktesystem werden beide Verstöße im gleichen Maße geahndet. Durchschnittlich sei nach herrschender Meinung mit circa 10 % mehr Fällen des Führerscheinentzugs zu rechnen. Laut Meinung des Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, wird - gerade aus diesem Grund - eine Reform des Punktesystems zu mehr Verkehrsdisziplin führen und die Zahl der Unfälle zurückgehen.

Abschließend ist festzuhalten, dass die geplante Reform mehr Einfachheit und Übersichtlichkeit hinsichtlich der Punkte mit sich bringen, aber auch zu mehr Fällen des Führerscheinentzugs führen wird. Fraglich ist, ob daraus eine erhöhte Verkehrssicherheit resultiert. Unklar ist ferner, wie die alten Punkte in das neue System übertragen werden. Vor der Einführung des neuen „Fahreignungsregisters" könnte es sich lohnen, ein Aufbauseminar zu besuchen, um die bereits bestehenden Punkte zu reduzieren. Welche Möglichkeiten in dieser Hinsicht bestehen und welche Auswirkungen das neue System auf den Einzelfall hat, kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht erklären. Sie können insoweit gerne Kontakt zum Autor dieses Artikels aufnehmen.


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