Reisewarnung für Mallorca. Was bedeutet das für meinen Urlaub?

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Die Infektionszahlen in fast allen Regionen Spaniens (bislang außer die Kanarischen Inseln) sind wieder so stark gestiegen, so dass das Auswärtige Amt am 15.08.2020 wieder eine offizielle Reisewarnung ausgesprochen hat. Im Folgenden weisen wir in gebotener Kürze auf die rechtlich relevanten Punkte wie kostenfreies Rücktrittsrecht (Storno), Reisepreisminderung und Schadenersatz hin.

Im Urlaub

Pauschalurlauber, die sich in diesen spanischen Regionen befinden, sollen schnellstmöglich wieder von den Reiseveranstaltern nach Hause befördert werden.

Alle Rückkehrer sind verpflichtet, Corona-Tests und häusliche Quarantäne bis zur Vorlage der Test-Ergebnisse durchzuführen.

Der Reisepreis ist tagesanteilig im Rahmen der Reisepreisminderung vom Reiseveranstalter zu erstatten. Viele Reiseveranstalter vergessen hierbei, dass sie verschuldensunabhängig für den Erfolg der Reise einzustehen haben.

Kurz vor dem Urlaub

Pauschalreiseveranstalter werden sämtliche Reisen in Risikogebieten stornieren. Anzahlungen auf den Reisepreis sind vollständig zurückzuerstatten.

Urlauber können ihre kurz bevorstehenden Reisen auch kostenfrei stornieren.

Urlaub in einigen Wochen

Für gebuchte Urlaube in einigen Wochen oder Monaten gilt es noch abzuwarten. In der Regel sollte man 4 Wochen bis zum Reiseantritt warten und dann entscheiden, ob ein Reiserücktritt (Storno) in Frage kommt.


Schadenersatzansprüche bestehen bei Reiseabbrüchen-/ stornierungen wegen COVID-19 in der Regel nicht.


Wir helfen Ihnen gerne weiter 

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.


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