Reitsport und die Corona-Krise

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Viele Stallbesitzer, Pferdebesitzer und Reitsportbegeisterte sind derzeit verunsichert, ob und in welcher Form der Zugang zu den Reitanlagen sowie der Umgang mit den Pferden erlaubt ist. An mancher Stelle kollidieren aufgrund der jüngst erlassenen Maßnahmen das Schutzgut Gesundheit der Menschen mit den Ansprüchen an eine artgerechte Pferdehaltung. Auch zu Zeiten der Corona-Krise sollte sichergestellt werden, dass die Versorgung und zumindest ein dem Tierschutz entsprechendes Mindestmaß an Bewegung der Pferde sichergestellt ist. Hierbei gilt es Augenmaß zu halten. 

Demgemäß dürfen Pferdehalter unter strengen Auflagen weiterhin zu ihren Tieren, wobei die allgemeinen Grundsätze wie z. B. die Einhaltung des Mindestabstandes zu anderen Menschen unbedingt eingehalten werden, auch die offiziell verkündeten Hygieneregeln sind unbedingt einzuhalten. 

Gleiches gilt natürlich auch für sog. Reitbeteiligungen. Von gemeinsamen Ausritten sollte derzeit unter allen Umständen abgesehen werden.

Die Reitstallbetreiber dürfen daher zur Umsetzung der behördlichen Vorgaben in Abweichung der sonstigen Stallordnung Regelungen dazu erlassen, dass die Gesundheits- und Hygienevorgaben eingehalten werden. 

Pferdebesitzer selbst sollten den Stall nur noch zur Bewegung und soweit notwendig zur Versorgung der Pferde aufsuchen. 

Die Reitstallbetreiber sind verpflichtet, Sorge dafür zu tragen, dass die Corona bedingten Auflagen der Regierung eingehalten werden, grundsätzlich steht den Stallbetreibern auch das Hausrecht zu. Daher ist allen Pferdebesitzern zu empfehlen, angemessene Maßnahmen der Stallbetreiber zur Eindämmung der Corona-Krise strikt einzuhalten, dies bedeutet, dass auch die Reitbeteiligungen von den Pferdebesitzern entsprechend angewiesen werden. 

Abschließend noch der Hinweis, dass Pferdetransporte derzeit grundsätzlich weiter erlaubt sind. Allerdings sollten Pferdetransporte im Moment nur noch stattfinden, wenn das Pferd z. B. wegen eines Notfalles in eine Tierklinik muss. 

Sollten Sie weitergehende Fragen zu diesem Themengebiet haben, stehen wir Ihnen als Rechtsanwälte gerne zur Verfügung. 


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