Relaxdays-Abmahnung von sjs Rechtsanwälte, Markenrecht

  • 3 Minuten Lesezeit

Kürzlich erhielten wir erneut eine Abmahnung der relaxdays GmbH, welche durch den Geschäftsführer Martin Menz vertreten wird. Die relaxdays GmbH betreibt einen Onlineshop für Wohnen, Garten und Freizeit. Der Sitz der Gesellschaft ist in Halle an der Saale. Anlass der Abmahnung ist der Vorwurf, der Abgemahnte habe Plagiate über die Internetplattform Amazon vertrieben. Wir haben bereits über diese Abmahnung berichtet:

http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/markenrecht-abmahnung-der-relaxdays-gmbh/

Die Abmahnung von relaxdays enthält folgenden Vorwurf:

Die relaxdays GmbH behauptet, der Abgemahnte habe Wohnaccessoires auf amazon.de angeboten. In der Beschreibung des Artikels soll der Abgemahnte angeblich das Unternehmenskennzeichen i.S.d. § 5 Abs. 2 MarkenG der relaxdays GmbH verwendet haben, indem er als Herkunft des Artikels „von relaxdays“ angegeben habe. Mit der Nennung des Unternehmenskennzeichens habe der Abgemahnte sich an das Angebot der relaxdays GmbH angehängt. Er würde mit diesem Angebot behaupten, ebenfalls das konkrete Produkt zu vertreiben, sodass eine Verwechslungsgefahr bestünde. Durch einen Testkauf habe die relaxdays GmbH festgestellt, dass das vom Abgemahnten vertriebene Produkt kein Originalprodukt sei. Daher habe der Abgemahnte durch das Angebot das Unternehmenskennzeichen der relaxdays GmbH verletzt, § 15 Abs. 2 MarkenG.  

Die Forderungen von relaxdays 

Die Rechtsanwälte sjs Schneehain John Suchfort aus Göttingen vertreten die relaxdays GmbH rechtlich. Der zuständige Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Sascha John, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.

Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. In dieser würde er sich bei Unterzeichnung verpflichten, es zu unterlassen, ohne Zustimmung der relaxdays GmbH im geschäftlichen Verkehr Produkte jedweder Art, insbesondere die im konkreten Vorwurf genannten, anzubieten und zu verkaufen und dabei zu behaupten, die Produkte stammen von der relaxdays GmbH. Ferner solle der Abgemahnte über die Herkunft, den Vertriebsweg und die Namen u.a. der gewerblichen Abnehmer des genannten Produktes erteilen. Zudem würde er sich zum Schadensersatz verpflichten.

Die Kosten der Inanspruchnahme der sjs Rechtsanwälte müsse der Abgemahnte ebenfalls tragen. Diese richten sich laut Rechtsanwalt Sascha John nach einem Streitwert i.H.v. 50.000 €.

Was sind die Reaktionsmöglichkeiten bei einer markenrechtlichen Abmahnung?

Sollte Ihnen in einer Abmahnung die Verletzung von Markenrechten vorgeworfen werden, raten wir Ihnen zu einer rechtlichen Beratung eines Fachanwalts. Wir haben aufgrund von zahlreichen Fällen im Markenrecht als Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz Erfahrung in der Betreuung solcher Fälle. Hier finden Sie das Formular für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung: http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

Verhaltenstipps:

Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie folgende Grundregeln beachten:

  1. Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  2. keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  3. Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  4. Fachanwalt kontaktieren

Unsere Leistung für Sie:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. 

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.

Beiträge zum Thema