Restrukturierung: Sanierung zur Vermeidung einer Insolvenz
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- Restrukturierung: Was ist das?
Restrukturierung ist die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens oder des Unternehmers. Restrukturierung ist eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens. - Regelung:
Die Restrukturierung ist neu im StARUG geregelt. - Ausschlussgründe:
Es darf keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen. - Voraussetzung für eine Restrukturierung mit gerichtlicher Beteiligung:
Es muss eine drohende Zahlungsunfähigkeit dargestellt werden. - Nachteil:
Bei der Restrukturierung gibt es kein Insolvenzgeld und das Wahlrecht der Nichterfüllung ungünstiger Verträge (wie im Insolvenzverfahren) kann nicht ausgeübt werden. In Ansprüche von Arbeitnehmern kann nicht eingegriffen werden. - Der Berater:
Der Restrukturierungsberater braucht Spezialkenntnisse im Insolvenz- und Sanierungsrecht, ist sanierungserfahren und hat meist kaufmännisches und betriebswirtschaftliche Kenntnisse bzw arbeitet in Teams, die diese Qualifikationen erfüllen. - Weitere Qualifikation des Beraters
Der Berater muss gut kommunizieren können und alle erforderlichen Beteiligten in die Restrukturierung frühzeitig einbinden - Was setzt eine erfolgreiche Restrukturierung voraus?
-Fortführungswille- und Fortführungsmöglichkeit
-Qualifizierte Geschäftsleitung
-Ursachenanalyse und - darstellung
-Massnahmenkatalog
-Mehrheit der Gläubiger stimmt zu
-Umsetzung des Plans
-Überwachung der Umsetzung
-Vermeidung strafrechtlichen Handelns - Kann ich Ihnen helfen?
Sie wollen Ihr Unternehmen restrukturieren und benötigen einen Berater oder einen Restrukturierungsgeschäftsführer?
Oder: Sie suchen einen Sanierungsmoderator?
Oder: Sie suchen einen Sachwalter, der im Rahmen einer Eigenverwaltung die Kontrolle ausüben soll?
Ich kann diese Aufgaben übernehmen.
Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sanierung
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator (uni DIU)
0351 8110233
kulzer@pkl.com
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