Restschuldbefreiung nach drei Jahren – Ein Neustart für Schuldner

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Das Insolvenzrecht bietet überschuldeten Personen die Möglichkeit, sich durch ein Insolvenzverfahren von ihren Verbindlichkeiten zu befreien. Eine der zentralen Regelungen ist dabei die Restschuldbefreiung, die seit der Reform des Insolvenzrechts im Jahr 2020 bereits nach drei Jahren erreicht werden kann. Doch was bedeutet das genau, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? In diesem Artikel erläutern wir die wichtigsten Aspekte der verkürzten Restschuldbefreiung.
 
 1. Was ist die Restschuldbefreiung?
 Die Restschuldbefreiung ist ein Mechanismus des Insolvenzverfahrens, der es natürlichen Personen ermöglicht, sich nach einer bestimmten Wohlverhaltensphase von ihren verbliebenen Schulden zu befreien. Ziel ist es, Schuldnern einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen, indem sie nach einer gewissen Zeit schuldenfrei sind – unabhängig davon, ob die Gläubiger vollständig befriedigt wurden.
 
 2. Verkürzung der Wohlverhaltensphase auf drei Jahre
 Bis zur Reform des Insolvenzrechts dauerte das Insolvenzverfahren mit anschließender Wohlverhaltensphase in der Regel sechs Jahre. Mit der Einführung des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens im Jahr 2020 wurde diese Frist auf drei Jahre verkürzt. Die neue Regelung gilt für alle Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden.
 
 3. Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung nach drei Jahren
 Um nach drei Jahren die Restschuldbefreiung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
 
 - Eröffnung eines Insolvenzverfahrens: Der Schuldner muss ein reguläres Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren durchlaufen.
 - Wohlverhaltensphase: Während der drei Jahre muss der Schuldner sich an bestimmte Pflichten halten:
   - Er muss pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter abtreten.
   - Er darf keine neuen unangemessenen Schulden eingehen.
   - Er muss einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich um eine solche bemühen.
   - Er darf keine gläubigerbenachteiligenden Handlungen vornehmen.
 - Keine rechtskräftige Versagung der Restschuldbefreiung: Verstöße gegen die Obliegenheiten, z. B. das Verschweigen von Einkommen oder Vermögen, können zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.
 
 4. Vorteile der neuen Regelung
 Die Verkürzung der Wohlverhaltensphase auf drei Jahre bietet überschuldeten Personen mehrere Vorteile:
 
 - Schnellerer wirtschaftlicher Neuanfang: Schuldner erhalten bereits nach drei Jahren eine zweite Chance und können sich wieder am wirtschaftlichen Leben beteiligen.
 - Förderung der finanziellen Wiedereingliederung: Eine frühere Entschuldung erleichtert es den Betroffenen, eine neue Existenz aufzubauen und sich finanziell zu stabilisieren.
 - Stärkung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit: Nach der Restschuldbefreiung können Schuldner wieder Kredite aufnehmen, Vermögen aufbauen und ohne die Belastung durch Altverbindlichkeiten wirtschaftlich agieren.
 
 5. Einschränkungen und Ausnahmen
 Trotz der Möglichkeit einer schnellen Entschuldung gibt es einige wichtige Einschränkungen:
 
 - Ausnahmen von der Restschuldbefreiung: Bestimmte Schulden bleiben auch nach der Restschuldbefreiung bestehen, etwa Geldstrafen, Unterhaltsschulden oder Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen.
 - Missbrauchsschutz: Wer vorsätzlich neue Schulden eingeht, um diese später durch eine erneute Insolvenz loszuwerden, kann mit einer Versagung der Restschuldbefreiung rechnen.
 - Wiederholung einer Insolvenz: Wer bereits eine Restschuldbefreiung erhalten hat, kann erst nach einer zehnjährigen Sperrfrist erneut ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung beantragen.
 
 6. Fazit
 Die Reform des Insolvenzrechts und die Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre stellt eine bedeutende Erleichterung für Schuldner dar. Sie ermöglicht eine schnellere Rückkehr in das wirtschaftliche Leben und reduziert die Dauer der finanziellen Belastung. Dennoch müssen Schuldner ihre Wohlverhaltenspflichten einhalten, um die Vorteile dieser Regelung nutzen zu können.
 
 Für Betroffene lohnt es sich daher, sich frühzeitig über die Voraussetzungen zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um den Weg zur Schuldenfreiheit erfolgreich zu beschreiten.


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