Revolt211 – BaFin warnt

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Über die Webseite revolt211.online werden verschiedene Bankgeschäfte, u. a. etwa Sparverträge, angeboten.

Auf der Homepage ist ein angeblicher Geschäftssitz in Dombühl, Kloster Sulzer Straße, angegeben.

Es wird auch auf der Webseite damit geworben, dass Revolt211 ein komplettes privates Banksystem sei und man Kontoinhaber aus fast allen Teilen der Welt habe und das System von Tag zu Tag beliebter würde.

Außerdem wird dargestellt, dass das System sicher und robust sei und man sich hinsichtlich seiner Einlagen sicher fühlen könne.

Warnung der BaFin 

Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird vor Anlagen über revolt211.online gewarnt. Unbekannte Betreiber würden über revolt211.online ohne Erlaubnis der BaFin Bankgeschäfte anbieten, wie z. B. den Abschluss von Sparverträgen.

Verträge ohne Erlaubnis Einlagengeschäft

Soweit in Deutschland Anlegern der Abschluss von Sparverträgen mit dem Versprechen einer unbedingte Rückzahlung angeboten werden, handelt es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG).

Um ein derartiges Bank- bzw. Einlagengeschäft in Form von Sparverträgen betreiben zu können, ist aber eine Erlaubnis der BaFin nötig.

Über ein solche Erlaubnis verfügen die Betreiber von revolt211.online aber laut aber BaFin nicht.

Optionen für Anleger von revolt211.online

Sofern Anleger Kapital für Sparanlagen der Revolt211 zur Verfügung gestellt haben und es sich insoweit um ein unerlaubtes Einlagengeschäft handelt, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen.

Im Übrigen ist es auch denkbar, dass andere Ansprüche begründet sein können.

Kostenloses Ersttelefonat

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner helfen Anleger, die Gelder für Sparverträge bei Revolt211 eingezahlt haben und die über ihre rechtlichen Möglichkeiten Bescheid wissen wollen.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen besprochen werden, entstehen auch keine Kosten.

Stand: 21.07.2023


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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