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Richtungsweisendes Urteil im Dieselabgasskandal

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EuGH entscheidet Abschalteinrichtungen sind grundsätzlich illegal

Fünf Jahre nach Beginn des VW- Diesel-Abgasskandals, hat der EuGH nun in seinem Urteil vom 17.12.2020 (Urt. v. 17.12.2020, Rechtssache C-693/18) festgestellt, dass Autohersteller grundsätzlich keine Abschalteinrichtung nutzen dürfen um die Abgaswerte, wenn sie sich auf dem Prüfstand befinden, zu verbessern.

Hintergrund ist die Erkenntnis, dass Volkswagen und andere Hersteller die Abgasreinigung durch illegale Software-Programmierung deaktiviert. Die Abgasreinigung der Dieselautos wird bei bestimmten Außentemperaturen stark reduziert oder sogar ganz abgeschaltet. Dies hat zur Folge, dass die Abgasreinigung bei Dieselautos einen Großteil des Jahres nicht richtig funktioniert. Die Grenzwerte für Stickoxide werden daher um ein Vielfaches überschritten. Die Argumentation der Autoindustrie, dass es legal sei die Abgasreinigung abzuschalten, stützt sich auf Art. 5 Abs. 2 der EU-Verordnung 715/2007. Dieser stellt eine Ausnahmevorschrift vom grundsätzlichen Verbot von Abschalteinrichtungen dar. Demnach ist eine Abschalteinrichtung ausnahmsweise zulässig, wenn sie notwendig ist um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten.

Die Richter in Luxemburg entschieden am Donnerstag im Wesentlichen über zwei Fragen: Zum einen wurde über die Frage entschieden, ob es sich bei der Software um eine Abschalteinrichtung handelt. Nachdem dies bestätigt werden konnte, wurde im zweiten Schritt über die Frage entschieden, ob die Software unter eine solche zulässige Ausnahme fällt. Die Autohersteller vertraten die Ansicht, dass eine wie oben beschriebene Ausnahme vorläge, da eine Drosselung der Abgasreinigung notwendig ist um einer schleichenden Schädigung des Motors vorzubeugen. Diese Annahme wurde nunmehr vom EuGH verneint. Eine zulässige Ausnahme liege nur vor, wenn ein Motorschaden plötzlich und gewaltsam auftrete. Abschalteinrichtungen sind nur für den Fall erlaubt, wenn sie vor unerwartet auftretenden und unmittelbaren Motorschäden schützt, die zu einer konkreten Gefahr beim Fahren führt. Das Abgasreinigungsanlage hingegen würde den Motor jedenfalls nicht plötzlich und gewaltsam schädigen. Die Argumentation der Luxemburger Richter stützte sich darauf, dass ansonsten das in der Verordnung aufgestellte Verbot von Abschalteinrichtungen seiner Substanz entleert werde und jeder praktischen Wirksamkeit beraubt, wenn es möglich wäre, auf unzulässige Abschalteinrichtung allein mit dem Ziel zurückgegriffen werden kann, um den Motor vor Verschmutzung und Verschleiß zu bewahren.

 

Das Urteil des EuGHs ist richtungsweisend, da nun feststeht, dass der Einsatz von Abschalteinrichtungen nach EU-Recht verboten ist. Dies hat zur Folge hat, dass Millionen Dieselautos auf Deutschlands Straßen illegal unterwegs sind. Der Automobilindustrie muss sich nun auf eine weitreichende Rückruf- und Klagewelle auch bei Herstellern anderer Dieselfahrzeuge, bei denen eine Abschalteinrichtung verbaut wurde, einstellen.

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Foto(s): Photo by Life Of Pix from Pexels

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