Weiteres Urteil im Dieselabgasskandal bei Audi-Premiumfahrzeug

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Audi AG muss für Manipulationen an einem A7 Sportback 3.0 TDI 3x S Line mit dem Dieselmotor des Typs EA897 in der evo-Variante weitreichenden Schadenersatz zahlen. Der Dreiliterdieselmotor mit sechs Zylindern ist nach der Schadstoffklasse Euro 6 zertifiziert.

Immer häufiger zeigt sich im Dieselabgasskandal, dass auch Premiumfahrzeuge von Manipulationen betroffen sind. Jetzt hat das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 15.07.2021, Az.: 14c 0 01/20) die Audi AG im Falle der Abgasmanipulationen an einem A7 Sportback 3.0 TDI 3x S Line mit dem Sechszylinder-Dieselmotor EA897evo und der Abgasnorm Euro 6 dazu verurteilt, an die Klägerin Schadenersatz in Höhe von 53.613,45 Euro nebst jährlichen Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05. Februar 2020 abzüglich einer Nutzungsentschädigung für knapp 75.000 gefahrene Kilometer zu zahlen. Die Audi AG muss 65 Prozent der Kosten des Verfahrens tragen.

Die geschädigte Verbraucherin hatte das Audi-Premiumfahrzeug zu einem Kaufpreis von 63.800 Euro erworben. Der Kilometerstand des Fahrzeugs betrug zum Zeltpunkt des Erwerbs 9.966 Kilometer. Am Tag vor der letzten mündlichen Verhandlung betrug sein Kilometerstand 84.545 Kilometer. Der verbaute Dreiliter-Dieselmotor verfügt über mehrere Einrichtungen zur Minimierung seines Schadstoffausstoßes. Unstreitig ist, dass ein Motor verbaut war, dessen Abgasreinigung innerhalb des bekannten Thermofensters funktioniert. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte für das streitgegenständliche Modell eine Aktualisierung der Motorsoftware angeordnet.

„Das Gericht hat sich deutlich positioniert. Die schädigende Handlung der Beklagten Hegt In dem Inverkehrbringen des Fahrzeugs mit dem streitgegenständlichen Dieselmotor, dessen Motorsteuerungs-Software so programmiert war, dass die Aufheizstrategie nahezu ausschließlich im Neuen Europäischen Fahrzyklus bei den dort definierten Prüfbedingungen wirkt, während schon kleine Abweichungen in Fahrprofil und Umgebungsbedingungen zur Abschaltung der Aufheizstrategie führt, mit der Folge dass sich das Stickstoffemissionsverhalten verschlechtert. Das hat letztlich zur Verurteilung der Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB geführt“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat das verbraucherfreundliche Urteil vor dem Landgericht Düsseldorf erstritten.

Die Audi AG hatte zur Verteidigung behauptet, im streitgegenständlichen Fahrzeug sei ein Motor Typ EA896 Gen2BiT eingebaut. Es sei stets technisch sicher und fahrbereit gewesen und habe über alle erforderlichen Genehmigungen, insbesondere eine EG-Typengenehmigung für die Emissionsklasse Euro 6 plus, verfüge. Dies gelte noch heute. Das Emissionsverhalten sei bei einem Fahrzeug ohnehin nicht kaufentscheidend. „Das hat nicht verfangen, sodass das Landgericht Düsseldorf einmal mehr zeigt, wie gut die Chancen für geschädigte Verbraucher im Dieselabgasskandal sind“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung

Beiträge zum Thema