Ihr ewiges Widerrufsrecht bei Riester-, Renten- und Lebensversicherung

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Ein Vertragswiderruf ist möglich bei fehlerhaften Inhalten.

Was beim Widerruf des Autokredits geht, funktioniert auch bei der Riester-Rente und ähnlichen Versicherungen. Das Bundes-Verfassungsgericht stärkte hierzu die Rechte der Verbraucher und räumte ihnen den ewigen Widerspruch ein. Das betrifft private Lebens- sowie Rentenversicherungen, die der Verbraucher zwischen dem 29.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossen hat. Die Voraussetzung für einen erfolgreichen Widerruf: Der Anbieter hat den Versicherten unzureichend über seine Rechte als Kunden aufgeklärt. Dann begann die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen. Hierzu hat bereits der Bundesgerichtshof zugunsten der Verbraucher geurteilt (Urt. v. 07.05.2014, Az. BGH IV ZR 76/11; Urt. v. 29.07.2015, Az. BGH IV ZR 384/14).


Warum ist der Widerspruch der Verträge zu Riester-, Renten- und Lebensversicherungen nur in einem bestimmten Zeitraum möglich?

Vielleicht wundern Sie sich, warum der Widerruf der Riester- und anderer Rentenverträge ausgerechnet beim Abschluss zwischen 29. Juli 1994 und Ende 2007 möglich ist. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber vor dem 29. Juli 1994 keine entsprechenden Widerrufsrechte oder -belehrungen vorsah. Daher ist es unmöglich, ein Recht einzuklagen, das bis dahin noch unbekannt war.

Warum funktioniert der Widerspruch derartiger Verträge nur, wenn der Verbraucher diese bis spätestens 31. Dezember 2007 abgeschlossen hat? Das liegt daran, dass Verbraucher beim Abschluss der Riester- und Rentenverträge sowie Lebens-Versicherungen ab 1. Januar 2008 keine Nutzungs-Entschädigungen mehr erhalten. Das heißt: Auch hier gibt es zwar fehlerhafte Widerrufs-Belehrungen, aber der Verbraucher erhält beim Widerruf lediglich den Verkaufswert ausbezahlt. Somit ist auch ebenso gut eine reguläre Kündigung des Riester- oder Rentenvertrags möglich.


Prüfung der Widerrufs-Belehrung

Für einen juristischen Laien ist die Beurteilung der Widerrufs-Belehrung sehr schwer. Daher ist es ratsam, dies von einem Anwalt prüfen zu lassen. Dieser berät Sie auch hinsichtlich der Erfolgsaussichten und zum weiteren Vorgehen.

Ist der Widerruf Ihrer Riester-, Lebens- oder Rentenversicherung erfolgsversprechend? Dann erhalten Sie in der Regel alle Ihre bislang eingezahlten Beiträge rückerstattet. Dazu gehören auch die Abschluss- und Verwaltungskosten sowie die Zinsen, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftete.


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Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Prüfung Ihrer Versicherungs-Unterlagen an. Mit Ihnen gemeinsam besprechen wir Ihre Erfolgschancen sowie die weiteren rechtlichen Schritte. Wenden Sie sich jederzeit telefonisch oder schriftlich an mich und meine Kollegen der Kanzlei Wawra & Gaibler:

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Stichworte: Riester-Rente, Renten-Versicherung, Lebens-Versicherung, Versicherungs-Vertrag, Verkaufswert, Nutzungs-Entschädigung

Foto(s): stock.adobe.com/335995394

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