RKA Rechtsanwälte Abmahnung PLAION GmbH: Payday 3

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Unserer Kanzlei liegen derzeit erneut mehrere Abmahnungen der Kanzlei RKA Rechtsanwälte im Auftrag der PLAION GmbH vor. In einer uns aktuell zur Bearbeitung vorgelegten Abmahnung geht es um das vor nicht allzu langer Zeit veröffentlichte Computerspiel Payday 3. Diese Abmahnung wollen wir hier in diesem Beitrag einmal näher darstellen.

Was wird in dem Schreiben der RKA Rechtsanwälte beanstandet?

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss eine Datei mit dem Computerspiel Payday 3  zu einem bestimmten Zeitpunkt im Internet bereitgehalten und damit öffentlich zugänglich gemacht wurde. Inhaberin der weltweiten exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Comptuerspiel Payday 3 ist die PLAION GmbH aus Höfen in Österreich. Diese Rechte hat die PLAION GmbH laut Angaben in der Abmahnung von der Firma New Starbreeze Publishing AB erworben.


Nach Ermittlung der Rechtsverletzung und nach einem vorangegangenen Auskunftsverfahren hat laut Abmahnung der Internetserviceprovider den Empfänger der Abmahnung als Anschlussinhaber angegeben. Das öffentliche Zugänglichmachen der Datei stellt nach den Angaben der Kanzlei RKA Rechtsanwälte eine Urheberrechtsverletzung dar und auf der Grundlage der in der Rechtsprechung entwickelten Täterschaftsvermutung des Anschlussinhabers hafte dieser der PLAION GmbH gegenüber auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Kostenerstattung und Löschung.


Was wird in dem Schreiben der RKA Rechtsanwälte gefordert?

Wie oben ausgeführt verweist die Kanzlei RKA auf die Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers. Sofern ernsthaft ein Dritter für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung in Betracht kommt, wird der Empfänger der Abmahnung aufgefordert,  hierzu näher vorzutragen.

Weiter fordert die Kanzlei RKA den Empfänger der Abmahnung dazu auf, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gegenüber der PLAION GmbH abzugeben. Als Muster ist eine solche Erklärung beigefügt. Es wird in der Abmahnung jedoch auch darauf hingewiesen, dass diese über die konkrete Verletzungsform hinausgeht.

Nach der Bezifferung der Rechtsanwaltskosten wird in der hier besprochenen Abmahnung ein Vergleich vorgeschlagen. Mit Abgabe einer Unterlassungserklärung, Zahlung von € 2.200,00 sowie Löschung der Datei betrachtet die PLAION GmbH die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung in Bezug auf das Computerspiel Payday 3 über den Anschluss des Abgemahnten insgesamt als erledigt.

Soforthilfe vom Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Wir wissen aus langjähriger Erfahrung, dass die Kanzlei RKA und die PLAION GmbH ihre Forderungen erforderlichenfalls auch gerichtlich geltend machen, wenn keine außergerichtlicher Lösung erfolgt. Wenn ein solcher Fall vor Gericht landet, entstehen zusätzliche Kosten. Daher sollte man bei Erhalt eines solchen Schreibens richtig reagieren.

Als Fachanwaltskanzlei, die seit vielen Jahren mehreren Tausend Abgemahnten bei Filesharing-Abmahnungen unterschiedlicher Kanzleien helfen konnte, bieten wir gerne auch Ihnen an, Sie gegenüber der Kanzlei RKA Rechtsanwälte wegen der Forderungen der PLAION GmbH zu vertreten. Wir kennen die Schreiben der Kanzlei RKA Rechtsanwälte und wissen, wie man am besten darauf reagiert. Wir berechnen für unsere Tätigkeit eine feste Pauschale, die wir Ihnen gerne nach der ersten Kontaktaufnahme mitteilen.

Sie erreichen die Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Forsthoff telefonisch unter 06221 7249615 oder per Email unter info@rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de Am besten schicken Sie uns die Abmahnung der Kanzlei RKA Rechtsanwälte unverbindlich per Email. Wir melden uns dann sehr kurzfristig bei Ihnen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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