RNH (Sondersteuerstatus): Allgemeine Informationen zum Umzug nach Portugal und den notwendigen Schritten

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I. Analyse des Doppelbesteuerungsabkommens

Zuerst muss geklärt werden, welcher Staat für die Besteuerung aller Einkünfte des Steuerzahlers (Welteinkommen) zuständig ist. Dazu müssen die Doppelbesteuerungsabkommen der beteiligten Staaten analysiert werden.

So wird beispielsweise das Gehalt aus einem Arbeitsvertrag (Einkomen aus einer unselbstständigen Tätigkeit) grundsätzlich in dem Staat besteuert, in dem der Arbeitnehmer seinen steuerlichen Wohnsitz hat, d.h. wenn der Arbeitnehmer nach Portugal zieht, hat allein der portugiesische Staat das Recht, sein Gehalt zu besteuern (unabhängig vom Staat der Einkommensquelle).

Falls ein deutsches Unternehmen das Gehalt zahlt (d. h. Einkommen aus einer ausländischen Quelle), muss das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Portugal und Deutschland analysiert werden, nämlich um zu überprüfen, ob es besondere Regeln gibt. Bei Selbstständigen ist die Regelung ähnlich.

Erst nach dieser Analyse verfügt der Steuerpflichtiger über die notwendigen Elemente, um zu wissen, wo und zu welchem Prozentsatz sein Einkommen besteuert werden soll, was wichtig ist, um die Vor- und Nachteile des Umzugs abzuwägen.


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II. Sonderstatus (RNH - Residente Não-Habitual)


A. Anforderungen und notwendige Unterlagen

Dieses Programm zielt darauf ab, qualifizierte Fachkräfte, wohlhabende Personen und ausländische Rentner nach Portugal zu locken, mit anderen Worten, um Investitionen anzuziehen.

Damit Ausländer Anspruch auf diese Regelung haben, reicht es aus, dass sie in den letzten 5 Jahren nicht in Portugal ansässig waren und beabsichtigen, sich innerhalb eines Jahres an mehr als 183 aufeinanderfolgenden oder interpolierten Tagen in Portugal aufzuhalten. 

Für die Beantragung des RNH sind folgende Unterlagen erforderlich:

a) Steueridentifikationsnummer;

b) Registrierungsbescheinigung für EU-Bürger/ Aufenthaltsvisum für Nicht-EU-Bürger;

c) Miet- oder Kaufvertrag (Wohnsitznachweis in Portugal - Belege für AirBnB- oder Hotelreservierungen werden nicht akzeptiert).


B. Tätigkeit mit erhöhter Wertschöpfung

Falls der Steuerpflichtiger eine Tätigkeit mit erhöhter Wertschöpfung gemäß der Tabelle in Artikel 151 des portugiesischen Einkommenssteuergesetzes entwickeln, kann er von der Anwendung des RNH-Regimes profitieren, nämlich der Satz von 20% für Einkommen aus unselbständiger und selbständiger Arbeit. 

Falls das Einkommen aus unselbständiger oder selbständiger Arbeit aus einer ausländischen Quelle kommt, stellt sich hier auch die Frage, ob den für das RNH-Regime vorgesehenen 20% -Satz oder alternativ die Steuerbefreiung gemäß Artikel 81 des portugiesischen Einkommenssteuergesetzes anwendet werden soll.

Bei Einkommen aus ausländischen Quellen wird der Satz von 20% nur dann angewandt, wenn der Staat der Einkommensquelle nicht zur Besteuerung verpflichtet ist (nach den Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens). Wenn der Staat der Einkommensquelle zur Besteuerung verpflichtet ist, gilt die Steuerbefreiung in Portugal. Falls das Einkommen aus einer portugiesischen Quelle stammt, stellt sich diese Frage nicht und die 20 % können angewendet werden.

Diese Analyse ist also mit der Analyse des Doppelbesteuerungsabkommens verbunden.


C. Verfahren bezüglich des RNH-Antrags und im Falle einer Kontrolle durch das Finanzamt

Andererseits, ist zu beachten, dass der RNH-Antrag sofort vom System akzeptiert wird, ohne dass die Situation des Steuerpflichtigen (in Bezug auf Ihre Tätigkeit) oder die Unterlagen (die belegen, dass er eine wertschöpfende Tätigkeit ausübt) sofort kontrolliert werden. Es kann sogar sein, dass die Situation niemals (d.h. für 10 Jahre, den Zeitraum, in dem er von diesem Status profitieren kann) unter die Kontrolle der Steuerbehörde gerät.

Diese Möglichkeit besteht jedoch. Insbesondere kann das Finanzamt abhängig von der Vermögenserhöhung oder auch nach Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung eines Tages einen Nachweis verlangen, dass der Steuerpflichtiger die Tätigkeit, zu deren Ausübung er sich erklärt, tatsächlich ausübt und ob er dazu berechtigt ist oder nicht von einem Sondersatz von 20% zu profitieren. Falls der Steuerpflichtiger kontrolliert wird, muss er die Unterlagen vorlegen, die seine Tätigkeit belegen, z. B.:

a) Arbeitsvertrag;

b) monatliche Gehaltsabrechnungen;

c) Lebenslauf (CV);

d) Qualifikations- oder Ausbildungsnachweis;

e) Rechnungen (falls selbständig); 

f) etc.


D. Andere wichtige Informationen

Der Steuerpflichtiger sollte auch die folgenden Informationen beachten:

a) Der Antrag muss bis zum 31. März des Jahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Steuerpflichtiger in Portugal steuerlich ansässig wird - falls er im Jahr 2022 in Portugal ansässig wird, muss er bis zum 31. März 2023 die Registrierung als RNH beantragen. 

b) Der RNH-Status gilt für einen Zeitraum von 10 Jahren, sofern der Steuerpflichtiger in jedem dieser 10 Jahre als ansässig gilt. 

c) Wenn der Steuerpflichtiger in einem oder mehreren Jahren die Ansässigkeit verliert (zum Beispiel, weil er sich für einen Zeitraum von 2 Jahren für einen Umzug entscheidet), wird die Anwendbarkeit der RNH-Regelung ausgesetzt, bis er wieder als ansässig in Portugal gilt (in diesem Fall wird die Anwendung des Regimes wieder aufgenommen). Es sollte aber beachtet werden dass sich der Zeitraum von 10 Jahren nicht verlängert, was dazu führt, dass diese 2 Jahre des Status verloren gehen. 

d) Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass es nur einmal pro Person gilt, dementsprechend ist es nicht möglich, Verlängerungen zu beantragen oder es erneut zu beantragen. 


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Dieser Text dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder eine Rechtsberatung dar, noch begründet er ein Mandatsverhältnis zwischen dem Leser und dem Rechtsanwalt, der den Text verfasst hat.

Foto(s): Diogo Pereira Coelho

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