Definition von Cyberkriminalität: Sehr kurze Einführung

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Es gibt keine einheitliche Definition von Cyberkriminalität. Die Begriffe «Cyberkriminalität», «Computerkriminalität», «Kriminalität im Zusammenhang mit IT» oder «High-Tech- Kriminalität» werden häufig, aber willkürlich verwendet. Ob auf internationaler, europäischer oder sogar nationaler Ebene, es gibt keinen Konsens über den Ausdruck, die Definition oder die Typologie und Klassifizierung von Cyberkriminalität. Auch in der portugiesischen Gesetzgebung ist das Konzept der «Cyberkriminalität» nicht ausdrücklich verankert. Auch in der Lehre und Rechtsprechung gibt es keinen einheitlich festgelegten Begriff. Der Begriff «Cyberkriminalität» definiert in allgemeiner und abstrakter Weise eine Reihe von Straftaten, die unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien begangen werden. Dieser Begriff umfasst sowohl klassische Straftaten als auch neue Arten der Kriminalität.

Nach Angaben der Europäischen Kommission handelt sich bei Cyberkriminalität um kriminelle Handlungen, die unter Verwendung elektronischer Kommunikationsnetze und Informationssysteme oder gegen solche Netze und Systeme begangen werden. Diese Definition lässt sich in drei verschiedene Formen unterteilen. Erstens die traditionellen Formen krimineller Aktivitäten, bei denen das Internet (und Identitätsdiebstahl oder Phishing-Methoden) zur Begehung von Straftaten (wie Betrug oder Computerfälschung) genutzt wird. Zu diesen traditionellen Formen gehört auch der internationale elektronische Handel mit Drogen, Waffen und gefährdeten Tierarten. Zweitens die Online-Veröffentlichungillegaler Inhalte, wie z. B. Material, das zu Terrorismus, Gewalt, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit oder sogar zum sexuellen Missbrauch von Minderjährigen aufruft. Und schließlich die Straftaten, die ausschließlich über elektronische Netze begangen werden, die neue und weitreichende Straftaten darstellen, in einem Ausmaß, das in der Zeit vor dem Internet unbekannt war. In diesem Fall greifen die Kriminellen Informationssysteme oder ganze Infrastrukturen und manchmal auch vertrauliche staatliche Informationen an (was eine nationale Bedrohung darstellt). Nach Angaben der Europäischen Kommission können diese Angriffe über «Botnets» (Roboternetzwerke) erfolgen, über die Kriminelle «Malware» verbreiten, die, wenn sie heruntergeladen wird, den Computer des Benutzers in einen «Bot» verwandelt. Ist das Netzwerk oder die Informationsinfrastruktur erst einmal infiziert, wird es zur Begehung von Straftaten ohne das Wissen der jeweiligen Nutzer genutzt.

Zusammenfassend, Computerkriminalität ist jede Handlung, bei der der Computer als Mittel zur Erreichung eines kriminellen Ziels eingesetzt wird, wobei der Computer ein rein symbolisches Ziel dieser Handlung oder sogar das Objekt der Straftat darstellen kann. Es muss unterschieden werden zwischen «Computerkriminalität», bei der der Computer das Ziel der Straftat ist, und «Straftaten, die mit Hilfe von Computern begangen werden», bei denen der Computer das Mittel zur Ausführung der Straftat ist.


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Dieser Text dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder eine Rechtsberatung dar, noch begründet er ein Mandatsverhältnis zwischen dem Leser und dem Rechtsanwalt, der den Text verfasst hat.

Foto(s): Diogo Pereira Coelho

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