Rote Ampel – Fahrverbot – Schätzung durch Polizei genügt nicht (OLG Hamm, Az.: 4 RBs 404/17)!

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Rote Ampel – Fahrverbot – Schätzung durch Polizei genügt nicht (OLG Hamm, Az.: 4 RBs 404/17)!

Fahrverbot, 1 Sekunde, Schätzung, rote Ampel. Punkt in Flensburg

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Stuttgart-Bad Cannstatt, 05.03.2018 (lifePR) – Autofahrer aufgepasst – gute Nachrichten bei Rotlichtverstößen!

Wer mehr als eine Sekunde nach dem Umspringen auf Rot über eine Ampel fährt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Doch für eine Ermittlung dieser Dauer reicht eine reine Schätzung durch die Polizei, welche den Rotlichtverstoß zufällig beobachtet hat, nicht aus.

Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor, auf die der ADAC hinweist (OLG Hamm, Az.: 4 RBs 404/17).

In diesem Fall fuhr ein Autofahrer bei Rot über eine Ampel.

Ein querendes Polizeiauto hatte bereits Grün und musste ausweichen. Die Polizisten gingen davon aus, dass der Autofahrer schon länger als eine Sekunde Rot hatte.

Es folgten 320 Euro Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot. Dagegen legt der Fahrer Einspruch ein.

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