Rückabwicklung und Widerruf von Lebensversicherungen

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Probleme der Lebensversicherer 

Ein Problem, mit dem sich die Lebensversicherer auseinandersetzen müssen, ist die anhaltende Niedrigzinsphase. Diese macht es den Lebensversicherern schwer, ihre den Kunden abgegebenen Zinsgarantien zu erfüllen. 

Ein weiteres Problem ist die sogenannte Zinszusatzreserve (§ 5 Abs. 3 DeckRV). Lebensversicherungen sind insofern verpflichtet, Deckungsrückstellungen zu bilden. Wie hoch diese Rückstellungen künftig sein werden, wird unterschiedlich bewertet. In einer Untersuchung der Rating Agentur ASSEKURATA aus dem Juni 2016 wurden unterschiedliche Szenarien durchgerechnet (S. 15 ff.). Die Höhe der Rückstellungen liegt in diesen Szenarien zwischen 125 und 225 Milliarden Euro. Wie diese Rückstellungen in Zeiten von einem Zinssatz gleich Null erwirtschaftet werden sollen, ist unklar.

Auch die Bildzeitung berichtete jüngst unter dem Titel „So krank ist IHRE Lebensversicherung“ über die Situation der Lebensversicherer. Die Bildzeitung zitiert hierbei den Chef des Bundes der Versicherten, mit den Worten: 

„In den kommenden 2 Jahren werden erste Versicherungen ins Wanken geraten. Das gilt unabhängig von ihrer Größe.“

Bereits im Juli 2014 teilte die Deutsche Bundesbank (Monatsbericht, S. 79) mit, sie habe in ihrem Finanzstabilitätsbericht 2013 im Rahmen einer Szenarioanalyse die Auswirkungen eines lang anhaltenden Niedrigzinsumfelds auf die Solvabilität der deutschen Lebensversicherer für den Zeitraum von 2013 bis 2023 untersucht. Ein wichtiges Ergebnis dieser Untersuchung war, so die Deutsche Bundesbank in Ihrem Bericht, dass in einem verschärften Stressszenario bis zum Jahr 2023 insgesamt 32 von 85 betrachteten Lebensversicherern mit einem Marktanteil von rund 43 % nicht mehr in der Lage wären, die Eigenmittelanforderungen nach Solvency I zu erfüllen.

Rechtliche Möglichkeiten 

Vor diesem Hintergrund kann es Sinn machen, ihre Lebensversicherung rechtlich prüfen zu lassen. Stichwort ist hier der Widerruf der Lebens- oder Rentenversicherung.

Voraussetzung, damit Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung heute noch widerrufen können, ist:

  1. Sie haben eine Lebens- oder Rentenversicherung zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 abgeschlossen.
  2. Sie haben keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten.

Vorteile

Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte, München rät dazu, einen Widerspruch oder Widerruf der Lebensversicherung oder Rentenversicherung zu prüfen. Viele Verträge können heute noch wirksam widerrufen und rückabgewickelt werden. Der Kunde ist so zu behandeln, als habe er den Vertrag nie abgeschlossen. Die Versicherung muss dem Kunden die gesamten eingezahlten Beiträge abzüglich von Risikokosten auszahlen. Des Weiteren muss die Versicherung die Zinsen, die sie mit dem Geld der Kunden erwirtschaftet hat, an den Kunden herausgeben. Bei einem Widerruf ist deshalb oft ein Mehrwert von 30 % gegenüber dem Rückkauf der Lebensversicherung möglich. 

Ein weiterer Vorteil kann im Hinblick auf § 314 Abs. 2 VAG bestehen. Nach dieser Vorschrift kann die Aufsichtsbehörde, wenn nötig, die Verpflichtungen eines Lebensversicherungsunternehmens aus seinen Versicherungen dem Vermögensstand entsprechend herabsetzen. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird durch die Herabsetzung nicht berührt. Anders ausgedrückt: Unter Umständen kann die Aufsichtsbehörde die Verpflichtungen eines Lebensversicherers herabsetzten und gleichzeitig bleiben die Kunden zur Zahlung der Beiträge in bisheriger Höhe verpflichtet. 

Auch gekündigte Lebensversicherungen können widerrufen werden

Ein Widerrufsrecht kann selbst dann noch bestehen, wenn Sie die Lebens- oder Rentenversicherung bereits aufgelöst haben und den Rückkaufswert erhalten haben. Dann kann ein Anspruch auf die Differenz zwischen dem Wert, den der Kunde bei einem Widerruf der Lebensversicherung erhalten hätte, und dem Rückkaufswert bestehen. 

Anwälte setzen Ansprüche durch

Erfahrungsgemäß weigern sich noch immer viele Lebensversicherungsunternehmen, den Rückabwicklungsanspruch anzuerkennen. Den Kunden ist daher zu raten, sich zeitnah von einer auf die Rückabwicklung von Lebensversicherungen spezialisierten Kanzlei beraten zu lassen. Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte, München hat jahrzehntelange Erfahrung in der erfolgreichen Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen gegen Banken, Versicherungen und große Anlageunternehmen und betreut bereits eine Vielzahl von Lebensversicherungskunden. Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihrer Lebensversicherung ist Rechtsanwalt Dr. Tobias Kumpf. Eine kostenlose Ersteinschätzung ist selbstverständlich.



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