Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren – Verjährung droht zum Jahresende

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Immer mehr Gerichte entscheiden, dass die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr in privaten Kreditverträgen unzulässig ist.

Wendet sich der betroffene Darlehensnehmer an die Bank, wird er gleichwohl abgewiesen. So führen die Santanderbank und die Targobank an, dass die Bearbeitungsgebühr individuell ausgehandelt sei und damit wirksam. Aber auch dieses Argument hält vor den Gerichten nicht mehr Stand. Das Amtsgericht Gießen hat jüngst entschieden, dass eine Bearbeitungsgebühr nur dann individuell ausgehandelt ist, wenn der jeweilige Sachbearbeiter auf die Höhe der Bearbeitungsgebühr Einfluss hat, was in der Regel nicht der Fall sein dürfte (AG Gießen Urt. v. 16.07.2013, Az.: 47 C 63/13).

Auf ein Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird nach wie vor gewartet. Bis dahin sollte aber jeder beachten, dass möglicherweise der Anspruch wegen Verjährung nicht durchsetzbar ist.

Auch insofern besteht aber keine einheitliche Rechtsprechung. Jedenfalls könnten Darlehensverträge, die in 2010 abgeschlossen worden schon zum 31.12.2013 verjähren, wenn nicht vorher gehandelt wird. Ältere Darlehensverträge wären dann schon verjährt. Andere Gerichte sind den Beginn der dreijährigen Verjährung erst mit Kenntnis der Darlehensnehmer vom Anspruch.

Um den Anspruch nicht zu verlieren, sollte jeder, der einen Darlehensvertrag mit einer Bearbeitungsgebühr abgeschlossen hat, jetzt handeln!


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