Rückforderung von KfW-Krediten wegen Bafa Doppelförderung? Handlungsmöglichkeiten für betroffene Darlehensnehmer

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[Stuttgart, 18. November 2024] – Seit Jahresbeginn vertritt die Kanzlei ESER LAW bundesweit zahlreiche Darlehensnehmer, die von Rückforderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) betroffen sind. 

Der Vorwurf der sogenannten Doppelförderung mit BAFA-Fördermitteln hat für viele Betroffene existenzbedrohende Konsequenzen, da die KfW häufig die vollständige Rückzahlung der gewährten Darlehen nebst Zinsen verlangt.

Verhältnismäßigkeit bei Subventionswiderrufen: 

Die von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser bearbeiteten Fälle haben oft eines gemeinsam: minimale zeitliche Überschneidungen zwischen geförderten Maßnahmen. Mit 20 Jahren Erfahrung in diesem Rechtsgebiet betont Eser, dass solche geringfügigen Überschneidungen, insbesondere wenn sie auf unvorhersehbare äußere Umstände wie Lieferengpässe oder Bauverzögerungen zurückzuführen sind, nicht den Widerruf von Fördermitteln rechtfertigen.

„Förderungen wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verfolgen das Ziel, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz zu fördern. Diese Zielsetzungen dürfen nicht durch unverhältnismäßige bürokratische Vorgaben gefährdet werden,“ so Eser. Die von ihm bearbeiteten Fälle stützen sich auf die klare Linie der Rechtsprechung, dass geringfügige Verstöße, die das Erreichen der Förderziele nicht beeinträchtigen, keinen Grund für den Entzug von Subventionen darstellen.

Ein Widerruf von Fördermitteln aufgrund geringfügiger Verstöße ist nicht rechtens, wenn die Förderziele – wie hier die Reduktion von CO₂-Emissionen und die Steigerung der Energieeffizienz – dennoch erreicht wurden. Verwaltungsgerichte haben wiederholt betont, dass ein Subventionswiderruf nur bei erheblichen Verstößen gerechtfertigt ist, die den Zweck der Förderung gefährden.

Im Kontext der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zeigt sich, dass unverschuldete Verzögerungen – etwa durch Lieferengpässe oder wetterbedingte Bauprobleme – Antragsteller nicht benachteiligen dürfen. Fördermittel sollen nachhaltige Maßnahmen unterstützen, und geringfügige Abweichungen dürfen nicht zum vollständigen Entzug führen, wenn der Nutzen der geförderten Projekte uneingeschränkt gegeben ist.

Unsere Kanzlei setzt auf eine außergerichtliche Streitbeilegung, um für unsere Mandanten eine gütliche Einigung mit der KfW zu erzielen. Ziel ist es, finanzielle Belastungen durch Gerichts- und Prozesskosten zu vermeiden. Die meisten Rechtsschutzversicherer verweigern eine Kostenübernahme für die anwaltliche Vertretung in diesen Fällen. Umso wichtiger ist es, auf die Unterstützung eines erfahrenen Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht zu setzen, der die spezifischen rechtlichen und vertraglichen Anforderungen solcher Förderprogramme genau kennt.

Im Gegensatz zu anderen Kanzleien, die solche Mandate oft an Hilfskräfte oder nicht spezialisierte Anwälte delegieren, bearbeite ich als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sämtliche Fälle persönlich. So kann ich sicherstellen, dass jeder Mandant eine effektive, individuell zugeschnittene Betreuung erhält. Mein Ansatz kombiniert umfassende rechtliche Expertise mit einer konsequenten Verhandlungsstrategie, um die beste Lösung für unsere Mandanten zu erreichen – sei es durch eine Reduzierung der Forderung oder durch die Erzielung vorteilhafter Zahlungsmodalitäten.

Was kann der Rechtsanwalt tun?

Betroffene, die sich mit vergleichbaren Problemen konfrontiert sehen, können sich für eine Beratung und Vertretung an die Kanzlei ESER LAW wenden. 

  1. Prüfung der Vertragsgrundlagen
    Die Rückforderungsansprüche der KfW stützen sich in der Regel auf die vertraglichen Förderbedingungen. Es sollte daher zunächst sorgfältig geprüft werden, ob die behauptete Doppelförderung tatsächlich vorliegt und ob diese vertraglich ausgeschlossen war. Häufig sind die Förderbedingungen komplex und lassen Interpretationsspielräume zu.

  2. Widerspruch gegen die Rückforderung
    Darlehensnehmer können gegen die Rückforderungsbescheide Widerspruch einlegen. Dieser sollte gut begründet und mit allen relevanten Unterlagen untermauert sein. Eine rechtliche Beratung ist in diesem Stadium besonders wichtig, um Fehler zu vermeiden.

  3. Einwand der Verwirkung oder Verjährung
    In einigen Fällen könnte die Geltendmachung der Rückforderung durch die KfW verwirkt oder verjährt sein. Hier kommt es auf den Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch die KfW und den Ablauf von Verjährungsfristen an.

  4. Verhandlungen mit der KfW
    In vielen Fällen ist es möglich, mit der KfW Verhandlungen über eine einvernehmliche Lösung aufzunehmen. 

  5. Klageerhebung bei unberechtigter Rückforderung
    Sollte die KfW auf ihrem Rückforderungsanspruch bestehen und keine außergerichtliche Einigung erzielt werden, bleibt den Darlehensnehmern der Klageweg. Gerichte prüfen hierbei, ob die Rückforderung rechtlich zulässig ist und ob die KfW ihre Sorgfaltspflichten eingehalten hat.

Betroffene Darlehensnehmer sollten keinesfalls voreilig Zahlungen leisten oder Rückforderungsansprüche anerkennen, ohne die Sach- und Rechtslage umfassend zu prüfen.

Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung steht unsere Kanzlei gerne zur Verfügung. Gemeinsam können wir die Möglichkeiten und Risiken abwägen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Kontakt: ESER LAW 

Foto(s): RA ESER

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