Rückforderungen der Bayerischen Corona-Soforthilfe: Chancen und rechtliche Verteidigung

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Un den vergangenen Monaten haben zahlreiche Unternehmer in Bayern Rückforderungsbescheide zur Corona-Soforthilfe erhalten. Obwohl die Hilfszahlungen in der Krise als unbürokratische Unterstützung für Unternehmen gedacht waren, fordern nun die zuständigen Stellen hohe Summen zurück. Besonders brisant: Die Aufforderungen zur Rückzahlung erfolgten erst rund 2,5 Jahre nach dem Ende des Lockdowns, obwohl es laut dem Bayerischen Wirtschaftsministerium kein allgemeines Rückmeldeverfahren gibt.

Wir vertreten Dutzende Unternehmer und Unternehmen mit Rückforderungsbescheiden in Höhen von:

4.500 EUR und aufwärts - diverse Widerspruchsverfahren und Klageverfahren

50.540,65 EUR - Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach

295.058,04 EUR - Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach

767.362,72 EUR - Anhörungsverfahren IHK für München und Oberbayern


Verwirkung als möglicher Verteidigungsansatz

Unternehmer, die mit Rückforderungsbescheiden konfrontiert sind, sollten prüfen lassen, ob eine Verwirkung der Forderung vorliegt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann ein Anspruch verwirkt sein, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Zeitmoment: Der Gläubiger macht seinen Anspruch über einen längeren Zeitraum nicht geltend.

  2. Umstandsmoment: Der Schuldner durfte aufgrund der Untätigkeit des Gläubigers darauf vertrauen, dass dieser sein Recht nicht mehr einfordern wird und hat sich entsprechend eingerichtet.

Das Urteil des BGH vom 23.01.2018 (Az.: XI ZR 298/17) unterstreicht, dass die verspätete Geltendmachung eines Rechts gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen kann. In diesem Fall haben sich viele Unternehmer darauf verlassen, dass nach einer solch langen Zeitspanne keine Forderungen mehr erhoben werden.


Erste Erfolge vor Gericht gegen Rückforderungen

Die ersten gerichtlichen Verfahren zeigen, dass es gute Chancen gibt, sich gegen die Rückforderungen zu wehren. Vor den Verwaltungsgerichten Regensburg und Stuttgart konnten bereits Erfolge erzielt werden. In mehreren Fällen vertreten wir Unternehmer, die von erheblichen Rückforderungen betroffen sind. Die Streitwerte reichen von mehreren zehntausend bis hin zu mehreren hunderttausend Euro, in einigen Fällen sogar bis in den Millionenbereich.

Betroffene sollten nicht vorschnell zahlen, sondern ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Wir unterstützen Mandanten in allen Phasen des Verfahrens:

  • Widerspruch gegen Rückforderungsbescheide

  • Klage vor den Verwaltungsgerichten

  • Strategische Beratung zur Verwirkung der Forderung

Wir vertreten Dutzende Freiberufler, Gastronomen, Friseure sowie mittelständische Unternehmen und kämpfen gegen unrechtmäßige Rückforderungen der Corona-Soforthilfe in Bayern.


Fazit: Jetzt handeln und juristische Möglichkeiten nutzen

Angesichts der unklaren Rechtslage und der verspäteten Rückforderungen lohnt es sich, jeden Einzelfall sorgfältig prüfen zu lassen. Unternehmer, die betroffen sind, sollten umgehend rechtlichen Rat einholen und ihre Ansprüche verteidigen. Wenn Sie eine Rückzahlungsaufforderung erhalten haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

FAQ: Wichtige Fragen zur Rückforderung der Corona-Soforthilfe

Was ist die Corona-Soforthilfe?

Die Corona-Soforthilfe war eine staatliche Unterstützung für Unternehmen und Selbstständige, die während der Pandemie erhebliche finanzielle Einbußen erlitten haben. Die Hilfen wurden als einmalige Zuschüsse ausgezahlt, um laufende Kosten zu decken.

Was ist ein Bescheid?

Ein Bescheid ist eine offizielle behördliche Entscheidung, die eine Person oder ein Unternehmen verpflichtet, eine bestimmte Handlung vorzunehmen oder zu unterlassen. Im Fall der Corona-Soforthilfe kann ein Bescheid beispielsweise eine Rückforderung der geleisteten Zahlung anordnen.

Was bedeutet Bestandskraft?

Ein Bescheid wird bestandskräftig, wenn keine Rechtsmittel (z. B. Widerspruch oder Klage) innerhalb der festgelegten Fristen eingelegt werden. Ist ein Bescheid bestandskräftig, kann er nicht mehr angefochten werden.

Was ist ein Rechtsmittel?

Ein Rechtsmittel ist eine Möglichkeit, sich gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung zu wehren. Im Verwaltungsrecht sind Widerspruch und Klage die hauptsächlichen Rechtsmitte


Was ist ein Widerspruch?

Ein Widerspruch ist ein formloser Einspruch gegen einen behördlichen Bescheid. Wird der Widerspruch abgelehnt, kann eine Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.

Was ist eine Klage?

Eine Klage ist ein formelles Verfahren vor Gericht, in dem ein Betroffener die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts überprüfen lassen kann. Im Fall der Corona-Soforthilfe kann eine Klage verhindern, dass eine unrechtmäßige Rückforderung durchgesetzt wird.

Was kostet eine Klage? Gerichtskosten und Anwaltsgebühren?

Die Kosten einer Klage setzen sich aus Gerichtsgebühren und Anwaltskosten zusammen. Diese richten sich nach dem Streitwert, also der Höhe der geforderten Rückzahlung. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Welche Fristen gibt es für die Einlegung von Rechtsmitteln?

Die Frist für einen Widerspruch beträgt in der Regel einen Monat nach Erhalt des Bescheids. Falls der Widerspruch abgelehnt wird, kann innerhalb eines weiteren Monats Klage eingereicht werden.

Was passiert, wenn man nichts unternimmt?

Wer gegen einen Rückforderungsbescheid keine Rechtsmittel einlegt, akzeptiert die Forderung und muss die beantragte Summe zurückzahlen. Sobald ein Bescheid bestandskräftig wird, kann er nicht mehr angefochten werden.

Ist ein Vorgehen gegen die Rückforderung ausgeschlossen?

Nein, ein Vorgehen ist weiterhin möglich. Gerade aufgrund der langen Verzögerung bei den Rückforderungsbescheiden bestehen gute Erfolgschancen, sich juristisch gegen die Rückzahlung zu wehren. Lassen Sie Ihren Fall von einem Anwalt prüfen, um die beste Strategie festzulegen.

Foto(s): Shutterstock

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