Rückgabe eines Neuwagens nach drei Jahren ohne Verlust
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Das Landgericht Hamburg hat ausgeurteilt, dass eine Autokreditbank, welche unter anderem mit dem Autohersteller Hyundai zusammenarbeitet, die Finanzierung eines Diesel-Pkws rückabwickeln muss.
Ein Kunde kaufte im Jahr 2015 einen Pkw von Hyundai mit einem Euro-5-Dieselmotor auf Kredit. Nach drei Jahren konnte er das Fahrzeug ohne Verlust zurückgeben, denn sein Kreditvertrag war, wie viele Auto-Kreditverträge, fehlerhaft.
Wieso sind so viele Auto-Kreditverträge fehlerhaft?
Es sind häufig Fehler in der formellen Gestaltung, die den Beginn der 14-tägigen Widerrufsfrist nicht in Lauf setzen, sodass hier quasi ein „ewiges“ Widerrufsrecht entsteht.
Weil der Finanzierungsvertrag und der Kaufvertrag für das Fahrzeug ein sogenanntes verbundenes Geschäft sind, kann man nach erfolgreichem Widerruf des Kreditvertrags auch das gekaufte Auto (an die Bank) zurückgeben. Die Bank muss die bisher gezahlten Raten an den Käufer/Kreditnehmer voll erstatten.
Das Besondere an diesem Fall ist aber, dass der Kunde damit über drei Jahre lang seinen Hyundai ohne Wertverlust gefahren ist.
Grundsätzlich ist dieses Thema für Jeden von Interesse – aber gerade Diesel-Besitzer haben hier die Möglichkeit, sich nach dem Diesel-Skandal verlustfrei von ihrem plötzlich wertgeminderten Fahrzeug zu trennen.
Eventuell trifft dies auch auf Sie zu? Gerne prüfen wir Ihre Verträge.
Nehmen Sie Kontakt auf mit der Fachanwaltskanzlei Hermann Kaufmann.
Urteil vom 29.06.2018, 330 O 145/18
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