VW Rückruf wegen Thermofenster – 300.000 Fahrzeuge betroffen
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Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW in Deutschland mehr als 300.000 Dieselfahrzeuge zurückrufen, weltweit sind rund 1,3 Millionen Fahrzeuge betroffen. Dabei handelt es sich um Modelle des VW Polo, des VW Crafter, des VW Transporter, des VW Amarok und des VW Touareg. In der Werkstatt soll ein Software-Update aufgespielt werden.
Vielen betroffenen VW-Besitzern mag der Rückruf wie ein Déjà-vu vorkommen. Schon nachdem der VW-Abgasskandal im Herbst 2015 aufgeflogen war, mussten sie ihre Diesel in die Werkstatt bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden und ein Software-Update installiert werden konnte.
Diesmal hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Rückrufe wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung angeordnet. Konkret führt das KBA als Grund für den Rückruf an, dass die Reduktion der Abgasrückführungsrate (AGR) in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur nicht der europäischen Verordnung VO (EG) Nr. 715/2007 entspricht und auch nicht den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2022 zur Verwendung von Thermofenstern.
Konkret betroffen von dem Rückruf sind:
- Rückruf-Code 23M3: VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014
- Rückruf-Code 23M4: VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015
- Rückruf-Code 23M5: VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013
- Rückruf-Code 23M7: VW Touareg der Baujahre 2011 bis 2014
- Rückruf-Code 23N3: VW Touareg der Baujahre 2010 bis 2014
Das KBA hat die Rückrufe Ende August bzw. Anfang September 2024 in seiner Rückruf-Datenbank veröffentlicht. Auch wenn die Behörde die Bezeichnung „unzulässige Abschalteinrichtung“ vermeidet, dürfte es genau darum gehen. Denn: „Der EuGH hat in seinen Urteilen vom 14. Juli 2022 deutlich gemacht, dass Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen sind, wenn sie schon unter normalen Betriebsbedingungen dazu führen, dass die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems reduziert wird“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser. Konkret ging es vor dem EuGH um Thermofenster, die schon bei Temperaturen unter 15 und über 33 Grad die Abgasreinigung reduzieren.
Besonders problematisch für VW: In einem Fall vor dem EuGH war das Thermofenster mit dem Software-Update auf ein Fahrzeug mit dem manipulierten Dieselmotor EA 189 aufgespielt worden. „Millionen Dieselfahrzeuge von VW und der Tochtermarken Audi, Seat und Skoda haben dieses Software-Update erhalten. Nun steht zu befürchten, dass mit dem Update eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und dafür eine andere in Gestalt eines Thermofensters installiert wurde“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Dafür spricht auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20. Februar 2023 (Az.: 3 A 113/18). Hier hatte das Gericht festgestellt, dass bei einem VW Golf mit dem Dieselmotor EA 189 mit dem Software-Update eine unzulässige Abschalteinrichtung aufgespielt wurde.
Aufgrund des erneuten Rückrufs müssen die betroffenen VW-Besitzer ein weiteres Mal ein Software-Update aufspielen lassen. Sie haben aber auch nach wie vor die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Das gilt umso mehr, nachdem der BGH im Juni 2023 entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. „Das heißt, den Autobauern muss keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen werden. Dadurch sind die Chancen auf Schadenersatz insbesondere auch bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster weiter gestiegen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Rechtsanwalt Dr. Gasser ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal und steht betroffenen VW-Besitzern als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/abgasskandal-2023-erfolgreich-klagen/
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