Rückruf für den VW T6 unter Code 23Z7

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Unter dem Code 23Z7 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits im April 2019 den Rückruf für Modelle des VW T6 angeordnet. Nun wird es ernst für die betroffenen Bulli-Fahrer, die dem Rückruf bislang nicht gefolgt sind. Derzeit fordert das  KBA sie erneut auf, ihren VW Transporter in die Werkstatt zu bringen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Ohne Update droht der Verlust der Fahrzeug-Zulassung. 

Das KBA hatte den Rückruf angeordnet und im April 2019 veröffentlicht. Zur Begründung heißt es, dass eine Konformitätsabweichung zu einer Überschreitung des Euro 6-Grenzwertes für Stickoxide führt. Betroffen sind nur VW T6 der Baujahre 2014 bis 2017 mit 2-Liter-TDI-Motor und der Schadstoffklasse Euro 6. Weltweit sind dies nach Angaben des KBA rund 185.000 und in Deutschland mehr als 86.000 Fahrzeuge. 

Welche Auswirkungen ein solches Update auf den Motor hat, ist unklar. VW hat lediglich eingeräumt, dass der Adblue-Verbrauch leicht steigen könnte. Für betroffene T6-Fahrer ist die Lage problematisch. Einerseits wissen sie nicht, welche negativen Folgen ein Update haben kann, andererseits handelt es sich nicht um eine freiwillige Service-Aktion, sondern um einen verpflichtenden Rückruf durch das KBA. Das heißt, ohne Update droht dem betroffenen T6 der Verlust der Zulassung. „Der Ausweg kann die Geltendmachung von Schadenersatzsprüchen sein“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. „Die sog. Konformitätsabweichung könnte ein Hinweis auf eine unzulässige Abschalteinrichtung sein“, so Rechtsanwalt Gisevius weiter, der an den Landgerichten München und Heilbronn bereits Schadenersatzansprüche für T6-Fahrer durchgesetzt hat. 

Inzwischen möchte auch das OLG Oldenburg mehr zu dem Rückruf unter dem Code 23Z7 wissen. Mit Hinweisbeschluss vom 19. September 2020 fordert es das Kraftfahrt-Bundesamt auf, sich zu den Hintergründen, Funktion und Auswirkungen des Updates zu äußern. 

Unter https://www.oeltod-anwalt.de/ hat Rechtsanwalt Gisevius wichtige Informationen zu Schadensersatzansprüchen beim T5 und T6 zusammengefasst. 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an. 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 



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