Rückruf für Fahrzeuge der Mercedes A-Klasse und B-Klasse droht

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Im Abgasskandal könnte Daimler ein neuer Rückruf bevorstehen. Betroffen wären Dieselmodelle der A-Klasse und B-Klasse. Wie „Spiegel online“ am 29. November 2019 berichtete, hat Daimler dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zwei weitere möglicherweise unzulässige Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung gemeldet. Die Behörde prüft nun, ob die auffälligen Funktionen eine illegale Abschalteinrichtung darstellen. Ist das der Fall, droht Daimler ein weiterer Rückruf. Es wäre dann bereits der vierte verpflichtende Rückruf durch das KBA.

Bislang sind von den Rückrufen rund 1,3 Millionen Mercedes-Dieselfahrzeuge betroffen. Wie viele Fahrzeuge bei einem erneuten Rückruf hinzukämen, ist noch nicht klar. Erst vor wenigen Wochen wurde der Rückruf für Dieselmodelle mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Zu den betroffenen Fahrzeugen gehört hier u. a. das Vorgängermodell des aktuellen Mercedes Sprinter. Zudem sollen auch Modelle des Viano und Vito betroffen sein. Zuvor gab es bereits einen Rückruf für Modelle des Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5, die zwischen 2012 und 2015 produziert wurden. Bereits 2018 hatte das KBA den Rückruf für diverse Mercedes-Diesel mit der Abgasnorm Euro 6b angeordnet.

„Daimler kommt im Abgasskandal nicht zur Ruhe. Immer wieder gibt es neue Verdachtsfälle und Rückrufe. Daimler vertritt zwar nach wie vor den Standpunkt, keine illegalen Abschalteinrichtungen verwendet zu haben, allerdings sprechen die verpflichtenden Rückrufe des KBA eine andere Sprache“, sagt der zuständige Rechtsanwalt der BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart. Zudem hat auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Abgasskandal ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt.

Betroffene Mercedes-Kunden haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Der BGH hat Anfang des Jahres klargestellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Mangel darstellt und verschiedene Gerichte haben Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bereits zu Schadensersatz verurteilt.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

BRÜLLMANN Rechtsanwälte



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