Rückruf für Mercedes G-Klasse und E-Klasse

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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat im Abgasskandal weitere Rückrufe für verschiedene Mercedes-Modelle veröffentlicht. Betroffen sind Fahrzeuge der G-Klasse und E-Klasse. Bei den Fahrzeugen muss eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung des Emissionskontrollsystems entfernt werden.

Unter dem Code 5496143 hat das KBA Modelle des Mercedes GLK und des Mercedes GLE mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 6 zurückgerufen und diese am 6. und 7. Februar 2020 veröffentlicht.

Beim GLK sind sowohl der 220 BlueTec 4Matic als auch der GLK 250 BlueTec mit Automatikgetriebe NAG2 der Baujahre 2012 bis 2015 betroffen. Weltweit müssen nach Angaben der Behörde rund 17.000 Fahrzeuge zurückgerufen werden, davon etwa 9.600 in Deutschland.

Ebenfalls in die Werkstatt muss der Mercedes GLE der Baujahre 2011 bis 2015. Hier sind nach Angabe des KBA weltweit mehr als 35.000 Fahrzeuge betroffen und in Deutschland knapp 6.000.

Am 29. Januar 2020 gab das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf für den Mercedes GLC 220d 4Matic und 250d 4Matic mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 6 der Baujahre 2015 und 2016 bekannt. Hier sollen weltweit allerdings nur wenige Fahrzeuge betroffen sein. Der Rückruf läuft unter dem Code 5499636.

Bei der E-Klasse muss Daimler unter dem Code 5497507 den E 250 CDI 4Matic mit dem Motor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 zurückrufen, teilte das KBA am 26. Februar mit. Betroffen sind Fahrzeuge des Baujahre 2010 und 2011. Von diesem Rückruf sind nach Angaben des KBA insgesamt knapp 1.300 Fahrzeuge betroffen, von denen rund 160 in Deutschland zugelassen sind.

Die betroffenen Mercedes-Kunden werden von Daimler angeschrieben und zu einem Werkstattbesuch aufgefordert, damit die unzulässige Funktion entfernt werden kann. Welche Auswirkungen ein solches Update auf den Motor, z. B. auf den Verbrauch oder Verschleiß hat, ist nach wie vor ungeklärt.

„Mercedes-Kunden müssen sich allerdings nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen. Sie haben gute Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal. Der BGH hat bereits Anfang 2019 festgestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Sachmangel darstellen und der Käufer Anspruch auf Ersatz hat. Verschiedene Gerichte haben Daimler inzwischen wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu Schadensersatz verurteilt.

Mehr Informationen auf der Kanzleihomepage.



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