Rückruf für Skoda Fabia und Roomster – Code 23FG
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Die Skoda-Modelle Fabia und Roomster der Baujahre 2008 bis 2015 sind von einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code 23FG durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.
Wie das KBA in seiner Rückruf-Datenbank am 2. Dezember 2024 veröffentlichte, kommt bei den betroffenen Skoda Fabia und Roomster eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem zum Einsatz. Nähe Angaben zur Art der Abschalteinrichtung macht die Behörde nicht. Zuletzt kam es bei den Konzernschwestern VW, Audi und Seat auch zu diversen Rückrufen. Hier geht es um eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung.
Ob auch bei Skoda ein unzulässiges Thermofenster zu dem Rückruf 23FG geführt hat, ist derzeit unklar. Klar ist jedoch, dass die betroffenen Besitzer ihren Fabia bzw. Roomster in die Werkstatt bringen sollen, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update bei der Motorsteuerung aufgespielt werden soll. Welche Auswirkungen ein solches Update auf Leistung, Verbrauch oder Verschleiß des Motors hat, ist ungewiss. Da der Rückruf vom KBA überwacht wird, müssen die betroffenen Fahrzeughalter die Maßnahme durchführen lassen. Ansonsten kann im schlimmsten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs drohen.
Für betroffene Skoda-Fahrer ist der Rückruf ein Déjà-vu. Denn auch nachdem der VW-Abgasskandal im Herbst 2015 aufgeflogen war, mussten sie ein Software-Update aufspielen lassen.
Inzwischen ist die Rechtsprechung im Abgasskandal verbraucherfreundlicher geworden. So hat der EuGH mit Urteil vom 14. Juli 2022 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, wenn sie schon unter normalen Betriebsbedingungen zu einer Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems führen. „Das ist bei den meisten Thermofenstern bei der Abgasreinigung der Fall“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Der BGH hat mit Urteil vom 26. Juni 2023 zudem entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. „Damit hat der BGH die Hürden für Schadenersatz enorm gesenkt, da den Autobauern keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen werden muss. Davon können auch Skoda-Käufer profitieren“, so Rechtsanwalt Gisevius.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Skoda-Halter gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate
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